Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13_11_2014_gsw.pdf
- S.45
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richten sich im Wesentlichen gegen den
Bebauungsplan außerhalb des Zeughausareals.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt. Aus ihnen haben sich
keine neuen Aspekte ergeben, die nicht
bisher schon bedacht wurden. Nach Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte wird deshalb die
Beschlussfassung des oben genannten Bebauungsplanes vorgeschlagen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig (bei Stimmenthaltung
der ÖVP, 2 Stimmen):
Die Anwesenden erheben sich von ihren
Sitzen.
Nach Verlesung der Gelöbnisformel nach
§ 12 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) leistet das Ersatzmitglied des Gemeinderates, Neurauter Klara
(Tiroler Seniorenbund) mit den Worten "Ich
gelobe" das Gelöbnis in die Hand der Frau
Bürgermeisterin.
Frau Neurauter, mir fällt noch ein anderes
Sprichwort ein: "Die Täter kommen immer
wieder zurück" - in diesem Falle zum Gemeinderat.
37.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und RUDI,
6 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.10.2014:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. DH - B9, Dreiheiligen, Bereich zwischen Pradler Brücke, Zeughausgasse, Kapuzinergasse und Sill, ausgenommen Zeughausgasse Nrn. 3 bis 9 (als
Änderung der Bebauungspläne Nr. DH - B4
und Nr. DH - B4/1), gemäß § 56 Abs. 1 und
2 TROG 2011, werden beschlossen.
Der Beschluss erfolgt gemäß § 66 Abs. 5
TROG 2011 unter der aufschiebenden Bedingung, dass dem Flächenwidmungsplan
die nach § 67 Abs. 2 erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
36.
Neurauter Klara (Tiroler Seniorenbund); Angelobung
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich möchte
eine Angelobung vornehmen und sage, warum man sich mit einer Kopie zufrieden geben sollte, wenn man das "Original" haben
kann. Heute ist nicht Landtagspräsident DDr. van Staa hier, sondern Klara
Neurauter. Sie ist das "Original" des Landtagspräsidenten. (Beifall von allen Seiten)
GR-Sitzung 13.11.2014
Einbringung und Behandlung von
dringenden Anfragen und dringenden Anträgen gemäß § 19 und
§ 21 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt mit, dass
innerhalb der vorgesehenen Frist keine
dringenden Anfragen und keine dringenden
Anträge eingelangt sind.
38.
Behandlung eingebrachter Anträge der Sitzung des Gemeinderates
vom 16.10.2014
38.1
I-OEF 95/2014
Rathaus-Passage, kostenlose Benutzung der neu errichteten WCAnlage (GRin Dr.in Pokorny-Reitter)
GRin Dr.in Pokorny-Reitter: Die Geschichte
ist langfristig. Der Gemeinderat wird sich
daran erinnern können, dass ich im Oktober 2012 einen Antrag gestellt habe, die
Frau Bürgermeisterin möge mit der Rathaus-Betreiber-Gesellschaft verhandeln,
dass die WC-Anlage erneuert bzw. vergrößert wird und der kleinen Weltstadt Innsbruck gerade während der Stoßzeiten
(Sommer, Advent, Weihnachten), ein entsprechendes Angebot bieten sollte.
Die Frau Bürgermeisterin hat offensichtlich
mit dem Erfolg Gespräche geführt, dass es
jetzt eine neue WC-Anlage gibt und die alte
zugesperrt ist. Die neue WC-Anlage kann
nicht kostenlos benützt werden. Man erhält
auch keinen Bon, denn man, wie bei den
Autobahnraststätten, in den Geschäften oder Lokalitäten in den Rathausgalerien einlösen kann.