Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13_11_2014_gsw.pdf
- S.60
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Finanzen und kommunale Selbstverwaltung
Österreichischer
Städtebund
Voraussetzung fiir" die Funktionsfähigkeit der städtischen Str ukhl1"en und Einrichtungen ist eine ausreichende Mittelausslattlmg. Die Finanzsiruation der" Städte und de r"
urbanen Gemeinden wird neben der Enh.uicklung der" Einna hmen aus Steuern und
Abgaben wesentlich durch den im Finanzausgleich geregelten
Verteilungsmechanismus der öffentlichen Mittel bestimmt .
Ein zweckmäßiger Finanza usgleich stellt sicher, dass die einzelnen Gebietskörperschaften über die Finanzausslattllng ver:fiigen, die sieiii,. die Erfüllung ihre,. Aufgaben
benötigen (Hinweis OlifA,·t. 2 und Art . 4 FVG).
Insbesondere die Praxis des sekundär"en und te,.tiären Finanzausgleichs, auf dessen
Gr"und/age die Länder von den Kommunen Beih"äge und Umlagen in betröcht1ichem
Ausmaß vetlangeu, gefährdet die Finanzautollomie der Städte nachhaltig.
Wegen deI" umfarlgreichen Verjlechhmgen der" Final1zslröme zwischen den Gebietskör"per"schaflen wird vom Städtebund seit lang em eine grundlegende Re/orm des Finanzausgleichs ge/order"t.
Der österreich ische Städtebund fordert:
•
Einen aufgabenorientierten Fina nza usgleich: Eine Reform des Finanza usgleichs,
die sich an den Aufgaben orienti elt, muss di e Finanzierung der Bas isa ufgaben,
Sonderl aste n und zentralörtliche n Aufgaben der Städte sicherstellen. Die
spezifisch urbanen Zentrumslasten müssen a ne rkannt und fair abgegolten
werden. Die Transferzahlungen a n die Länd er müssen eingedämmt und gedeckelt
werden, der Vonvegabzug für Bedarfszuweisungen wird abgeschafft j
•
Ei ne kl are Trennung von Ressourcen- und Laste nausgle ich: Ein überzoge ner Ressourcenausgleich im Finanzausgleich, der Ko mmun en mit geringen zentral öltlichen Aufgaben mit beträchtlichen frei zu verwende nden Mittel versorgt,
während Kommunen mit umfangreiche n Aufgaben kaum über genügend Finanzkraft verfüge n, ihren Aufgaben nachzukomm en, ist unbedingt zu vermeiden .
Die Mi ttela usstattung hat sich primä r a n den a ufgabe nbedingten Unte rschiede n
zu orientieren. Der horizontale Ausgleich folgt dem Prin zip des Lastenausgleichs,
der strukturelle Gegebenheiten berü cksichtigt und a nha nd messbarer Kriterien
zu einem Ausgleich besonders gefo rde lter Gebiete, wie es Städte sind, di ent;