Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13_11_2014_gsw.pdf
- S.61
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Österreichlscber
Städtebund
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eine Aufgabenreform, die durch die Zusammenführung von Aufgabenund Finanzierungsverantwmrung unkoOl"dinierte Doppelinvestitionen verhindert
und Transparenz über die Mittelverwendung und Kostenwahrheit fördert: Die
Städte und Stadtgemeinden übernehmen die Verantwortung und die Finanzierung, bspw. im vorschulischen Bildungsbereich, im Gegenzug werden etwa
Krankenanstalten, Pflege und Mindestsicherung aussch ließliche Landesaufgaben,
Durch diese Aufgabenentflechtung und die entsprechende Neuordnung der
Mittelzuweisung erübrigen sich entsprechenden Transferverflechtungen,
Transfers und Umlagen entfallen zur Gänze;
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die Einräumung der Rechtsfähigkeit der bundesverfassungsgesetzlich berufenen
Vertreterinnen und Veltreter der Städte, um ein kommunales
Mitentscheidungsrecht in allen Angelegenheiten, die Einfluss auf die
Kompetenzen und Finanzen der Städte und urbanen Gemeinden entwickeln, zu
ermöglichen. Vereinbarungen gemäß Artikel Isa BVG, die eine inhaltliche oder
finanzielle Bindung für Kommunen bedeuten, bedürfen ebenfalls deren
Zustimmung;
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eine intelligente Reform des Haushaltswesens der Kommunen, die sich an den
Notwendigkeiten der Städte und Gemeinden orientielt;
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ein Steuerfindungsrecht der Städte, um zu kompensieren, dass ein bedeutender
Teil der gemeindeeigenen Steuern in den vergangenen Jahren abgeschafft oder
durch die Schaffung zahlreicher Ausnahmebestimmungen, so auch
Steuerbefreiungen für andere Gebietskörperschaften, ausgehöh lt wurde.
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eine Reform der gemeindeeigenen Steuern: die Neuordnung der Grundsteuer
und der Kommunalsteuer sowie das Streichen von diversen Befreiungen unterstützt die Abgabenautonomie der Städte. Die Reform der Kom munalsteuer soll
zur Stärkung der Kommunen mit zelltralöltlichen Aufgaben beitragen;
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die Eröffnung des direkten Zugangs zu Finanzierungen durch die ÖBFA, damit
die Städte günstige Konditionen für die Finanzierung der Staatsausgaben, die die
österreichische Bundesfinanzierungsagentur ÖBFA aufgrund der Volumina und
der guten Bev."ertung Österreichs durch Ratingagenturen erhält, entsprechend
nutzen können,
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