Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll_27_02_2014_gsw.pdf
- S.6
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Die Empfehlungen für das Jahr 2014 zu den
bestehenden 3-Jahresverträgen der Förderungsvereinbarungen des Kulturausschusses mit den Punkten 1. bis 8. und 10. werden gemäß Beilage genehmigt.
Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI, FPÖ und
Tiroler Seniorenbund; 7 Stimmen):
Antrag des Kulturausschusses vom
22.01.2014:
Die Empfehlungen für das Jahr 2014 zu den
bestehenden 3-Jahresverträgen der Förderungsvereinbarungen des Kulturausschusses mit den Punkten 9. und 11. werden gemäß Beilage genehmigt.
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. IN - B27, Innsbruck - Innenstadt,
Bereich Museumstraße Nrn. 20, 22, 24, 26
und 28, Meinhardstraße Nrn. 4, 6, 8 und 10
und Wilhelm-Greil-Straße Nr. 7, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechende Erlassung des Bebauungsplanes gefasst, wobei
dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
23.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Kulturausschusses vom
22.01.2014:
III 2196/2014
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. RO - F4, Rossau, Valiergasse Nr. 33, Gp. 792/3, KG
Amras (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AM F23), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2011
Die Empfehlungen für das Jahr 2014 zu den
bestehenden 3-Jahresverträgen der Förderungsvereinbarungen des Kulturausschusses mit den Punkten 12. bis 20. werden
gemäß Beilage genehmigt.
Beschluss (einstimmig):
21.
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.02.2014:
Subventionsantrag des Ausschusses für Sport und Gesundheit für den Bereich "Gesundheit"
Beschluss (einstimmig):
Der Subventionsantrag des Ausschusses
für Sport und Gesundheit für den Bereich
"Gesundheit" vom 03.02.2014 wird gemäß
Beilage genehmigt.
22.
III 2195/2014
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. IN - B27, Innsbruck - Innenstadt, Bereich Museumstraße
Nrn. 20, 22, 24, 26 und 28, Meinhardstraße Nrn. 4, 6, 8 und 10 und
Wilhelm-Greil-Straße Nr. 7, gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2011
Beschluss (einstimmig, bei Stimmenthaltung
von GRin MMag.a Traweger-Ravanelli;
1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.02.2014:
GR-Sitzung 27.02.2014
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. RO - F4, Rossau, Valiergasse Nr. 33, Gp. 792/3, KG Amras (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. AM - F23), gemäß § 36 Abs. 2 TROG
2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Flächenwidmungen
außer Kraft.