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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13_11_2014_gsw.pdf

- S.81

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3.2.3 Abrechnung
Vorläufige
Endabrechnung

Zum Prüfungsstichtag betrugen die Kosten des Um- und Neubaus Wilhelm-Greil-Straße 23 gemäß Mitteilung der IIG KG an die MA IV des
städtischen Magistrats € 3.146.235,72. Aufgrund einer nachträglichen
Berichtigung reduzierte sich der vorläufige Endbetrag auf
€ 3.141.544,68.
Für bauliche Ausstattungs- und Einrichtungsmaßnahmen im Bereich
der Mietflächen des Theaters übernahm die IIG KG die Vorfinanzierung. Budgetiert mit rd. € 100.000,- betrugen die Kosten gemäß Endabrechnung mit der Stadtgemeinde Innsbruck € 95.716,59. Die Bedeckung erfolgte durch den Außerordentlichen Haushalt.
Baumeisterarbeiten

Auftrags- und Schlussrechnungssumme

Die Ausschreibung der Baumeisterarbeiten ergab eine Angebotssumme von € 1.038.588,92. Zusätzlich wurden weitere Leistungen in Gesamthöhe von € 41.230,15 vergeben.
Die Schlussrechnung betrug nach Prüfung durch die örtliche Bauleitung € 997.565,56. Darin enthalten waren Valorisierungskosten aus
veränderlichen Preisen gemäß Önorm B 2111 in Gesamthöhe von
€ 30.155,36. Nach Abzug von vertraglich vereinbarten Kostenbeiträgen
für Bauwesenversicherung, Baureinigung und Bauschäden sowie Bautafel und Werbung belief sich die Schlussrechnungssumme für die
Baumeisterarbeiten gemäß Schlussbrief vom 09.03.2011 inklusvie Zusatzaufträge auf € 985.642,52.

Haftungsrücklass und
Bankgarantie

Der Haftungsrücklass in Höhe von 2 % der Bruttoschlussrechnungssumme wurde in Form einer Bankgarantie abgelöst.
Die Kontrollabteilung stellte hierzu fest, dass die Bankgarantie nur auf
die Dauer der gesetzlichen Gewährleistung von drei Jahren, anstelle
der angebotenen und vertraglich vereinbarten sechs Jahre, ausgestellt
wurde. Sie empfahl deshalb, eine entsprechende Laufzeitanpassung
der Bankgarantie an die vereinbarte Gewährleistungsdauer von sechs
Jahren beim entsprechenden Auftragnehmer zu urgieren.
Die IIG KG entsprach nachweislich der Empfehlung der Kontrollabteilung um Verlängerung der Bankgarantie um drei weitere Jahre.

Leistungsgruppen u.
–positionen

Eine von der Kontrollabteilung geführte detaillierte Prüfung ausgewählter Leistungsgruppen und -positionen ergab in mehreren Punkten Beanstandungen. So wurden in vereinzelten Fällen Nachtragspositionen
abgerechnet, welche zuvor nicht beauftragt wurden und für deren Angemessenheit der Einheitspreise zuvor auch keine Prüfung durch die
örtliche Bauaufsicht erfolgte. Des Weiteren wurden in einigen Fällen
die von der örtlichen Bauaufsicht geprüften und angepassten Einheitspreise von Nachtragspositionen, auf deren Basis die Beauftragungen
der Nachträge durch die IIG KG erfolgten, von der ausführenden Firma
nicht übernommen und die Abrechnung mit den überwiegend höheren
Einheitspreisen des ursprünglichen, ungeprüften Nachtragsangebots
durchgeführt. In zwei Fällen wurden außerdem Leistungen als Nach-

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Zl. KA-04149/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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