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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13_11_2014_gsw.pdf

- S.82

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trag abgerechnet, welche gemäß Vorbedingungen in die Einheitspreise
einzurechnen waren bzw. nicht als Zusatzleistung akzeptiert wurden.
Empfehlung

Die Kontrollabteilung sprach in diesem Zusammenhang die Empfehlung aus, grundsätzlich nur jene Zusatzleistungen abzurechnen und zu
bezahlen, welche zuvor durch die ausführende Firma in Umfang und
Höhe angemeldet und durch die IIG KG bzw. die Bauherrin beauftragt
wurden. Auch sollte im Zuge der Rechnungsprüfung neben der massenmäßigen Prüfung ein Vergleich der Einheitspreise mit jenen des
beauftragten Ur- bzw. Nachtragsangebotes erfolgen. Die Kontrollabteilung empfahl im Rahmen der gegenständlichen Prüfung, für die nicht
beauftragten oder zumindest nicht ordnungsgemäß abgerechneten
Leistungen eine entsprechende Klärung mit der für die Rechnungsprüfung verantwortlichen örtlichen Bauaufsicht bzw. mit dem ausführenden Unternehmen zu erwirken.
Nach Rücksprache mit der örtlichen Bauaufsicht nahm die IIG KG zu
den Beanstandungen im Rahmen des Anhörungsverfahrens schriftlich
Stellung und begründete nachvollziehbar die abgerechneten Einheitspreise und die nachträglich bzw. nicht schriftlich beauftragten Nachtragsleistungen.
Haustechnik
Die Vergabesumme der Haustechnik betrug € 691.943,37 zuzüglich
beauftragter Nachträge in Gesamthöhe von € 10.792,86. Die Schlussrechnungssumme nach Berücksichtigung vereinbarter Abzüge ergab
sich mit € 672.161,41.
Der vereinbarte Haftungsrücklass wurde per Bankgarantie abgelöst. Im
Zuge der Bautätigkeit kam es zu einem Wechsel der ausführenden
Firma innerhalb der ursprünglich anbietenden, jedoch vor Ausführungsbeginn aufgelösten ARGE, welchem die IIG KG unter der Bedingung zustimmte, dass die vertragliche Haftung gegenüber der Auftraggeberin unberührt beim ursprünglichen Vertragspartner bleibe.
Elektrotechnik
Nach Ausschreibung der Elektrotechnik wurden Leistungen im Umfang
von € 205.594,67 durch die IIG KG beauftragt. Zusätzlich beauftragte
Leistungen beliefen sich auf € 25.237,96. Die Schlussrechnung ergab
sich nach Berücksichtigung vertraglich vereinbarter Abzüge mit
€ 246.590,96.
Die Beauftragung der elektrotechnischen Ausstattung der Theaterräumlichkeiten in Höhe von gesamt € 14.272,74 erfolgte durch die
MA V des Stadtmagistrats Innsbruck. Die Kosten gemäß Schlussrechnung betrugen € 22.866,15.
Glasfassade- und Schlosserarbeiten
Der Hauptauftrag in Höhe von € 133.965,60 und zwei Zusatzaufträge
mit gesamt € 21.942,- ergaben eine Beauftragungssumme von gesamt
€ 155.907,60. Nach Prüfung der Schlussrechnung und Berücksichtigung sämtlicher Abzüge betrugen die Aufwendungen € 160.981,95.

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Zl. KA-04149/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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