Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13_11_2014_gsw.pdf

- S.88

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6 Liegenschaftsverwaltung
6.1 Hausverwaltung
Gemäß Nebenvereinbarung zum Kaufvertrag erfolgte die Hausverwaltung ursprünglich weiterhin durch die Verkäuferin der von der IIG KG
erworbenen Miteigentumsanteile bzw. durch ein von ihr betrautes Unternehmen. Dieses war gegenüber der Eigentümerin IIG KG für die
Abrechnung der Betriebs- und ggf. Heizkosten sowie zur Rücklagenbildung für den Bereich der Eigentümergemeinschaft zuständig. Die
Vorschreibung von Miete, Betriebs- und Heizkosten gegenüber ihren
Mietern wurde hingegen mit Beginn des vereinbarten Besitzübergangs
am 01.07.2009 durch die IIG KG selbst vorgenommen. Seit dem
01.01.2013 erfolgt die Hausverwaltung durch die Innsbrucker Immobilien Service GmbH (IISG).
Die Einsichtnahme der Kontrollabteilung in die bisherigen Vorschreibungen der IISG an die Eigentümergemeinschaft und der IIG KG an
ihre Mieter sowie die Prüfung der entsprechenden Jahresabrechnungen ergab keine Beanstandungen. Ebenso konnten die zugrundegelegten Verrechnungsschlüssel auf Basis von spezifischen Nutzflächenanteilen und Nutzwerten schlüssig nachvollzogen werden.
Die Abrechnung gegenüber der Eigentümergemeinschaft erfolgte zum
Prüfungszeitpukt trotz ausstehender Unterzeichnung des Kauf- und
Wohnungseigentumsvertrages bereits entsprechend den neuen Nutzflächen und Eigentumsanteilen.
6.2 Hauptmietzinsabrechnung
Hauptmietzinszusammenstellung

Die Kontrollabteilung nahm Einsicht in die gefertigten Hauptmietzinszusammenstellungen der Jahre 2011 bis 2013 und in die Auszüge des
entsprechenden Instandhaltungskontos.

Jahr 2011

Im Jahr 2011 standen den Aufwendungen in Höhe von € 60.385,43
Erlöse in Gesamthöhe von € 17.862,- gegenüber. Als Saldo ergab sich
somit ein Mietzinsreserve-Abgang von € 42.523,43.
Gemäß eines Beschlusses des Gemeinderates erfolgte die Bedeckung
des Fehlbetrages durch die Stadtgemeinde Innsbruck.

Jahr 2012 und 2013

In den Jahren 2012 und 2013 verzeichnete die Mietzinsreserve jeweils
einen monetären Zugang. Transferzahlungen durch die Stadtgemeinde
Innsbruck waren folglich nicht zu leisten. In Absprache mit der MA IV
des städtischen Magistrats nahm die IIG KG eine Übertragung in das
Folgejahr vor. Für den Fall eines negativen Jahresergebnisses würde
das Guthaben gegengerechnet und somit eine städtische Transferzahlung hinfällig oder zumindest betragsmäßig reduziert.
Beschluss des Kontrollausschusses vom 30.10.2014:
Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der
Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 13.11.2014 zur Kenntnis gebracht.

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Zl. KA-04149/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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