Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13_11_2014_gsw.pdf

- S.91

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Bei der heurigen Prüfung des Rechnungsabschlusses 2013 stellte die
Kontrollabteilung hinsichtlich des „Nachweises über den Stand an
Wertpapieren und Beteiligungen (gemäß § 17 Abs. 2 Z 7 VRV)“ fest,
dass dieser nach wie vor in unveränderter Form (also ohne Berücksichtigung der städtischen Wertpapierveranlagungen) als Beilage zum
Rechnungsabschluss geführt wird. Von der Kontrollabteilung wurde
erneut auf die oben beschriebenen (bundes-)gesetzlichen Regelungen
hingewiesen. Aus den erwähnten Gründen empfahl die Kontrollabteilung erneut, den derzeit geführten Nachweis zu überprüfen und gegebenenfalls inhaltlich den gesetzlichen Vorgaben anzugleichen. Die
MA IV sagte im Anhörungsverfahren zu, die Empfehlung der Kontrollabteilung ab dem Rechnungsabschluss des Haushaltsjahres 2014 umzusetzen.
Sollüberschuss

Die für 2013 prognostizierten Einnahmen in Höhe von € 311,267 Mio.
erhöhten sich im Rahmen der Jahresrechnung um 3,95 % auf
€ 323,549 Mio. An Ausgaben waren € 317,213 Mio. vorgesehen; sie
nahmen mit einem Wert von € 323,457 Mio. um 1,97 % zu. Der präliminierte Zuschussbedarf von € 5,946 Mio. konnte somit in einen Sollüberschuss von € 0,092 Mio. umgekehrt werden.

Vergleich VoranschlagRechnung – Anhebung
der Wertgrenzen

Der Gemeinderat hat am 26.02.2009 das Ausmaß der gemäß § 15
Abs. 1 Z 7 VRV zu erläuternden Abweichungen für Mehr- oder Mindereinnahmen bzw. Mehr- oder Minderausgaben neu festgelegt. Demnach
sind Unterschiede zwischen der Summe der vorgeschriebenen Beträge
und dem veranschlagten Betrag dann zu erläutern, wenn die Abweichung mehr als 10 % des Ansatzes und mindestens € 15.000,00 beträgt. Für Voranschlagsposten der Sammelnachweise gelten diese
Wertgrenzen in Bezug auf die Gesamtsumme des jeweiligen Sammelnachweises.

Feststellungen,
Empfehlungen

Bei der stichprobenhaften Einsicht in die vorliegenden Begründungen
für das Jahr 2013 hat die Kontrollabteilung einige Feststellungen bzw.
Empfehlungen betreffend die nachfolgend angeführten Voranschlagsposten getroffen:










Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit / Bürgerinformationen
Schulverwaltung / Entgelte für sonstige Leistungen
Volksschulen / GWG
Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen / Entgelte für sonstige
Leistungen
Stadtarchiv / Handelswaren
Gemeindestraßen / Instandh.-Fahrzeuge
Straßen- und Verkehrsrecht / Sonstige Einnahmen – Schadenersätze
Park- und Gartenanlagen, Kinderspielplätze / Leistungserlöse
Wirtschaftsförderung / Entgelte für sonstige Leist., Märkte und Veranstaltungen

In den von der Kontrollabteilung aufgezeigten Fällen haben die betroffenen Dienststellen im Anhörungsverfahren die Über- bzw. Unterschreitungen aus ihrer Sicht begründet und eine Umsetzung der Empfehlungen der Kontrollabteilung soweit wie möglich zugesichert.

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Zl. KA-08986/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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