Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13_11_2014_gsw.pdf
- S.103
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Grundsätzlich ist die Landarbeiterkammerumlage von gegen Entgelt in
Betrieben der Land- und Forstwirtschaft oder diesen gleich gestellten
Betrieben und auf land- und forstwirtschaftlichem Gebiet tätigen Arbeitnehmern zu entrichten. Ausschlaggebend für die Zuordnung der Referatsmitarbeiter zur Landarbeiterkammer ist die Art der von ihnen zu
verrichtenden Tätigkeiten, insbesondere das Ausmaß ihrer gärtnerischen Tätigkeiten.
Aus den Unterlagen des Referates Besoldung war ersichtlich, dass
eine wesentliche gärtnerische Tätigkeit nur den Friedhofsarbeitern im
Bereich der Instandhaltung und Pflege der Friedhöfe unterstellt und nur
dieser Personenkreis als landarbeiterkammerumlagepflichtig klassifiziert worden ist. Es hat sich allerdings herausgestellt, dass auch bei
drei von acht Friedhofaufsehern die Landarbeiterkammerumlage eingehoben wird.
In diesem Zusammenhang hat die Kontrollabteilung empfohlen, die
Kriterien der Zugehörigkeit der Mitarbeiter zur Landarbeiterkammer zu
evaluieren und gegebenenfalls die erforderlichen Berichtigungen zu
veranlassen.
Im Zuge des Anhörungsverfahrens teilte das Amt für Personalwesen
mit, dass einer der drei betroffenen Friedhofaufseher im August 2010
ins Referat Friedhöfe versetzt und dabei übersehen worden sei, die
Zugehörigkeit zur Landarbeiterkammer zu beenden. Dies sei nun
rückwirkend ab Jänner 2014 korrigiert worden. Ein anderer Mitarbeiter
sei innerhalb des Referates Friedhöfe zuerst als Friedhofsarbeiter und
später als Friedhofaufseher eingesetzt worden. Diese referatsinterne
Verwendungsänderung sei der Besoldung aber nicht mitgeteilt worden,
wodurch die entsprechende Änderung nicht zeitgerecht vorgenommen
hätte werden können. Diese sei nun ebenfalls rückwirkend mit Jänner
2014 veranlasst worden. Der dritte Friedhofaufseher sei laut Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung nach wie vor überwiegend als Friedhofsarbeiter tätig und deshalb der Landarbeiterkammer zugeordnet.
Schuldenstand und
Schuldendienst 2013
Zu Jahresbeginn 2013 belief sich der Schuldenstand auf € 13.504,93
Tsd., der sich durch die planmäßigen Tilgungen (ohne Zinsen und Nebenkosten) in der Höhe von insgesamt € 220,89 Tsd. bis zum
31.12.2013 auf ein Ausmaß von € 13.284,04 Tsd. verringert hat. Im
Haushaltsjahr 2013 gab es keine Neuaufnahmen, so dass die Reduzierung des Schuldenstandes exakt den planmäßigen Tilgungen 2013
entsprochen hat.
Entwicklung des
Schuldenstandes
Eine differenzierte Analyse der Entwicklung des Schuldenstandes im
Jahr 2013, und zwar nach den Schuldenarten mit ihren unterschiedlichen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadtgemeinde Innsbruck –
d.h. nach der Bedeckung des Schuldendienstes – zeigte, dass der
Schuldenstand im Jahr 2013 bei allen Schuldenarten verkleinert werden konnte, wobei der größte Rückgang bei der Schuldenart 2 zu verzeichnen war.
Der in den vorherigen Jahren festgestellte konstante Rückgang sowohl
der Höhe der Kapitaltilgung als auch der Belastung aus Zinsen plus
Nebenkosten ist im Jahr 2012 insofern unterbrochen worden, als neben den planmäßigen Tilgungen auch vorzeitige Rückzahlungen von
Wohnbauförderungsdarlehen vorgenommen und damit die Tilgungen
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Kapitaltilgung und
Zinsen
Zl. KA-08986/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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