Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13_11_2014_gsw.pdf
- S.106
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Die Kontrollabteilung hat bereits in ihren früheren Berichten diese Problematik erörtert und auch darauf hingewiesen, dass die Bekanntgabe
der Folgeeinnahmen bzw. -ausgaben für die politische Entscheidung,
ob ein künftiges Projekt tatsächlich verwirklicht werden soll, eine wesentliche Grundlage darstellt. Eine ähnliche Feststellung hat auch der
(Bundes-)Rechnungshof in der Vergangenheit in der Weise getroffen,
als er seinerzeit darauf verwiesen hatte, dass ohne Bekanntgabe dieser
Beträge eine wichtige Entscheidungsgrundlage fehlen würde.
Eine stichprobenartige Prüfung der einschlägigen Unterlagen für das
Jahr 2013 ergab, dass diese Auflage mehrfach nicht beachtet worden
ist. Im Rahmen einer in dieser Angelegenheit abgehaltenen Besprechung in der MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft argumentierte der zuständige Sachbearbeiter gegenüber der Kontrollabteilung, dass eventuelle Folgeeinnahmen und/oder -ausgaben mancher
Projekte äußerst schwierig oder in Einzelfällen überhaupt nicht abschätzbar bzw. zu quantifizieren seien. Dieser Argumentation konnte
die Kontrollabteilung durchaus folgen, erinnerte in diesem Zusammenhang allerdings auch an die von der MA IV jährlich verlautbarten
Grundsätze für die Erstellung eines Investitionsplanes. Dort wird nämlich regelmäßig (konkret im Prüfungsjahr für den Investitionsplan
2013 – 2016 unter der Geschäftszahl IV-05177/2012 in Pkt. 2.4 – Folgeausgaben/Folgeeinnahmen) unter Hinweis auf diesbezügliche Feststellungen des (Bundes-)Rechnungshofes und der Kontrollabteilung
ausdrücklich festgehalten, dass „ohne Bekanntgabe dieser Beträge
eine wesentliche Entscheidungsgrundlage fehlt und …… solche Projekte von der MA IV nicht in den Investitionsplan 2013 – 2016 aufgenommen werden“.
Genehmigung
AO-Budget 2013
Die abschließende Behandlung (zweite Lesung) des AO-Budgets für
das Jahr 2013 fand in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen am 30.10.2012 statt. Dabei wurden diverse Änderungen behandelt und einer endgültigen Lösung zugeführt. Der
überarbeitete Voranschlagsentwurf ist anschließend zur weiteren Behandlung und Genehmigung dem Gemeinderat zugewiesen und von
diesem in seiner Sitzung am 14.12.2012 beschlossen worden. Das
endgültige Budget im AO-Haushalt 2013 sah Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von € 46,66 Mio. vor.
Aufteilung
AO-Budget 2013
Wie bereits im Vorjahr hatten die MA I und die MA II keine Mittel für den
AO-Haushalt 2013 angemeldet, das AO-Budget 2013 wurde nur im
Rahmen der MA III, MA IV und MA V abgewickelt, wobei die MA III
21,4 % (€ 10,01 Mio.), die MA IV 78,1 % (€ 36,43 Mio.) und die MA V
0,5 % (€ 0,22 Mio.) des AO-Haushaltes 2013 zu bearbeiten hatten.
Eine differenzierte Betrachtung des Budgets des AO-Haushaltes 2013
gegliedert nach Gruppen – das entspricht nach funktionellen Gesichtspunkten jenen Aufgaben, die von den Gebietskörperschaften zu besorgen sind – zeigte, dass der Großteil des Voranschlages des
AO-Haushaltes 2013 für die Gruppe 8 – Dienstleistungen
(€ 21,47 Mio.) und die Gruppen 6 – Straßen- und Wasserbau, Verkehr
(€ 8,79 Mio.) bzw. 2 – Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft
(€ 8,61 Mio.) vorgesehen war.
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Zl. KA-08986/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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