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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13_11_2014_gsw.pdf

- S.118

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c) Bürge- und Zahlerhaftung gemäß § 1357 ABGB für ein von der
IIG & Co KG zur Finanzierung des Liftzubaus im Objekt EggerLienz-Straße 92 beanspruchtes Darlehen.
d) Bürge- und Zahlerhaftung gemäß § 1357 ABGB für ein von der
IIG & Co KG zur Finanzierung des Neubaus Sillblock beanspruchtes Darlehen.
e) Bürge- und Zahlerhaftung gemäß § 1357 ABGB für ein von der
WEG Defreggerstraße 42/44 und Gabelsbergerstraße 28/30 (vertreten durch die IISG) zur Finanzierung des Lifteinbaus im Gabelsbergerblock beanspruchtes Darlehen.
Hinsichtlich der durch die Stadt Innsbruck neu übernommenen Haftungen bestätigte die Kontrollabteilung, dass in allen Fällen die gemäß
§ 78 Abs. 1 IStR erforderlichen aufsichtsbehördlichen Genehmigungen
der Tiroler Landesregierung eingeholt worden sind.
Aufteilung nach
Rechtsträger

Zum Ende des Haushaltsjahres 2013 entfällt mit einem betraglichen
Anteil von ca. 44 % der Großteil der übernommenen Bürgschaften und
Garantien auf Haftungen bezüglich Darlehen der IIG & Co KG und von
durch die IISG verwalteter Wohnungseigentumsgemeinschaften
(WEGs). Ein Anteil von ebenfalls ca. 44 % betrifft Haftungen für die IKB
AG. Ca. 6 % der von der Stadt Innsbruck übernommenen Haftungen
sind Ausleihungen der Abfallbehandlung Ahrental GmbH (AAG) zurechenbar. Ca. 2 % des Haftungsvolumens per 31.12.2013 sind der Innsbrucker Stadtbau GmbH zuordenbar. Weitere 2 % der übernommenen Haftungen entfallen auf das „Haus St. Josef am Inn“. Bei den restlichen ca. 2 % handelt es sich um Haftungsübernahmen für die Congress und Messe Innsbruck GmbH (CMI), die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB), den Alpenzoo sowie sozial tätige Vereine (als Betreiber von bspw. Behinderten- und Seniorenheimen).

Haftungsnachweis für
Darlehen im Bereich der
IIG & Co KG (bzw. von
der IISG verwalteter
WEGs) – Umsetzung
der letztjährigen
Empfehlung

Wie auch in den Vorjahren, nahm die Kontrollabteilung eine Abstimmung des Haftungsnachweises im Bereich der von der Stadt Innsbruck
verbürgten Darlehen der IIG & Co KG und von der IISG verwalteter
WEGs vor. Insgesamt waren die im Haftungsnachweis angegeben Darlehensrestbeträge per 31.12.2013 anhand der jeweiligen Restsaldobestätigungen der betreffenden Banken nachvollziehbar. Lediglich bei
zwei Darlehen wurden nach Meinung der Kontrollabteilung im Nachweis geringfügig höhere Darlehensreststände (gesamt € 1.177,21) ausgewiesen.
Bei der diesbezüglichen Prüfung des vergangenen Jahres stellte die
Kontrollabteilung fest, dass insgesamt drei Darlehen eines Kreditinstitutes mit einem gesamten Darlehensrestbetrag in Höhe von € 715.686,06
per 31.12.2012 irrtümlicherweise im Nachweis über den Stand an Haftungen der Stadt Innsbruck nicht berücksichtigt worden waren. Die Kontrollabteilung empfahl, den nächstjährigen Haftungsnachweis (also den
aktuellen Nachweis per 31.12.2013) in Abstimmung mit der IIG & Co
KG bzw. IISG dahingehend zu korrigieren, was vom zuständigen Amt
für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV zugesagt worden war.

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Zl. KA-08986/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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