Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13_11_2014_gsw.pdf
- S.121
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Berechnung Ausnutzung
(individuelle) Haftungsobergrenze der
Stadt Innsbruck
Basierend auf den im Nachweis über den Stand an Haftungen angegebenen Informationen ermittelte die Kontrollabteilung zum Stichtag
31.12.2013 als summierten Wert der Haftungen der Stadtgemeinde
Innsbruck einen Betrag in Höhe von € 92.858.221,06. Dieser
Betrag entspricht – bei individueller Betrachtung der Stadtgemeinde
Innsbruck – 84,36 % der verordnungsmäßig verankerten Haftungsobergrenze. Im vorigen Jahr 2012 ergaben sich diesbezügliche Werte
von € 95.843.391,28 bzw. 91,25 %.
Beschluss des Kontrollausschusses vom 30.10.2014:
Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der
Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 13.11.2014 zur Kenntnis gebracht.
Gleichzeitig wird gem. § 73 (2) IStR die Entlastung der Bürgermeisterin beantragt.
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Zl. KA-08986/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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