Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
- S.11
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geändert hat. Es fand dieses Jahr eine Enquete in Niederösterreich zum Thema "Leben - Schule und Zukunft" statt. Der Schulraum wurde dabei als dritter Pädagoge genannt, mit der Begründung, dass die Schulräumlichkeiten einen wichtigen Einfluss auf
das Wohlbefinden haben und damit auch
auf den Lernerfolg.
Bei immer mehr Familien in der Stadt Innsbruck lassen es die Wohnverhältnisse nicht
zu, dass es zu Hause geeignete Lernbereiche gibt. SchülerInnen benützen daher oft
die Lernräume in der Schule, nicht nur in
der Freizeit zum Vergnügen, sondern wirklich auch um Defizite zu kompensieren.
Im Jahr 2010 gab es eine Umfrage des
Bundesministeriums für Unterricht, Kunst
und Kultur zum Thema "Innovationspotentiale für Schulräume". 50 % der DirektorInnen
haben damals angegeben, dass sie schon
in die Konzeption von neuen Schulen einbezogen werden, aber die andere Hälfte dieses Personenkreises möchte gerne stärker
involviert sein.
Wenn man versucht, die Schulräume den
neuen Nutzungen anzupassen, haben immer mehr LehrerInnen, PädagogInnen, aber
auch SchuldirektorInnen angegeben, dass
einfach andere Raumgestaltungen notwendig sind. In den 70er-Jahren wurden Schulen mit Klassenräumen und Fluren mit
künstlichem Licht gebaut. Ein Sport- und ein
Aufenthaltsraum wurden vorgesehen.
Jetzt sind mehrere Aufenthaltsräume für die
SchülerInnen notwendig sowie hellere Klassen mit natürlichem Licht. Lernoasen für
Gruppen- und Einzelarbeiten sind vorzusehen. Vielleicht könnten die Schulareale als
Bildungscampus geöffnet werden, in dem
Informationen über Bildungswege oder Unterstützungsmöglichkeiten gegeben werden.
Dazu gibt es in der Stadt Innsbruck bereits
Institutionen und Einrichtungen, auf Projektebene, aber auch auf der Freiwilligenbasis.
Es wäre möglich, in die Stadtteile zu gehen
und in den Schulen stadtteilbezogene koordinierte Angebote zu schaffen. Schulräume
sollten als erweiterte Lebensräume für
Stadtteile zur Verfügung gestellt werden. In
der Bundesrepublik Deutschland (BRD) gibt
es schon Projekte, dass gerade in Stadtteilen mit wenig Grünfläche die Schulen und
Kindergärten am Wochenende und in den
GR-Sitzung 13.12.2018
Ferien für die Familien zwecks Freizeitgestaltung geöffnet werden.
Ich weiß, dass die Gesetzgebung eine andere ist. Vielleicht könnte man andenken,
dass gerade in einer Stadt wie Innsbruck, in
der Platzmangel herrscht, die toten Flächen
am Nachmittag, am Wochenende sowie in
den Ferien genutzt werden können.
StRin Dengg: Die Stadt Innsbruck ist
Schulerhalterin von 21 Volksschulen,
10 Neuen Mittelschulen (NMS), 2 Sonderschulen und einer Polytechnischen Schule.
Die NEOS haben heute das Thema Visionen eingebracht. Meiner Meinung nach sollten wir zuerst unsere dringenden Hausaufgaben in Bezug auf die Sanierung in und an
unseren Schulgebäuden erledigen.
Das Projekt, das derzeit für die Neue Mittelschule (NMS) Wilten mit der Dr.-Fritz-PiorSchule ansteht, ist damit ein erster Schritt.
Die neuen Gemeinderäte in diesem Haus
möchte ich gleich aufklären, dass wir einen
enormen Investitionsrückstau in zig Millionenhöhe haben. Wir hätten in den letzten
Jahren schon sehr viel Geld in unsere
Schulgebäude investieren sollen.
Wir von der Freiheitlichen Partei Österreichs
(FPÖ) haben keine Visionen, dafür aber
zum Thema Schule sehr viele Ziele.
(Bgm.-Stellv. Gruber: Überhaupt keine Visionen?)
Bgm.-Stellv. Gruber, dank Eurer Regierungsarbeit in Bezug auf die Finanzen in
dieser Stadt haben wir zwar Visionen, aber
leider kein Geld übrig.
Die beste Ausstattung für jene Schulen, bei
denen die Stadt Innsbruck Erhalterin ist,
sollte verwirklicht werden sowie das unbedingt finanziell untermauerte Bekenntnis zu
den sonderpädagogischen Einrichtungen.
Die Schaffung von Einrichtungen zur Betreuung und Einschulung von Minderjährigen mit sozialen Anpassungsproblemen ist
bis zum Ende der Pflichtschule vorzusehen.
Die Einrichtung von Förderklassen für jene,
die bis zur neunten Schulstufe die Standards der Bildungspflicht nicht ausreichend
erfüllt haben, ist anzugehen.
Ein Anteil von maximal 20 % der Kinder und
Jugendlichen mit mangelhaften Deutschkenntnissen in allen städtischen Bildungseinrichtungen ist zu berücksichtigen. Für all