Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.46

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- 852 -

Unterausschuss brauchen, um sich zu engagieren. Hoffentlich ist das ein Vorbild für
andere Stadtteile. Die Entwicklung der Stadt
ist nicht nur Sache der Politik, sondern der
gesamten Gesellschaft.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
12.12.2018 (Seite 851) wird angenommen.
23.

IV 17169/2018
Verein Multikulturell, Subventionsvereinbarung zur Mitfinanzierung des Projektes "VITA MOBIL
INNSBRUCK"

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und GERECHT, 9 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 05.12.2018:
Die Stadt Innsbruck schließt mit dem Verein
Multikulturell die vorliegende Subventionsvereinbarung zur Mitfinanzierung des Projektes "VITAMOBIL" ab. Dazu wird die
Mag.-Abt. IV ermächtigt, diese Vereinbarung zu unterfertigen. Das Projekt "VITAMOBIL" ist ein präventives Gesundheitsprojekt, welches das bisherige Projekt TIP
TOP ablöst und MigrantInnen sowie Frauen
und Männer mit Fluchthintergrund in den
Fokus nimmt.
Dazu leistet die Stadt Innsbruck in den Jahren 2018 und 2019 jährlich einen Beitrag
von € 7.500,--. Dieser jährliche Betrag wird
jeweils zur Hälfte aus den Subventionstöpfen "Gesundheit" sowie "Flüchtlingshilfe"
bezahlt.
Die betroffenen Dienststellen in den Mag.Abt. III und Mag.-Abt. IV werden mit der Abwicklung der Unterstützung beauftragt.
Die Bedeckung erfolgt durch die Haushaltsstellen 1/426000-728210 (Flüchtlingshilfe)
und Haushaltsstelle Vp. 1/519000-757500
(Sonstige Einrichtungen).

24.

MagIbk/16344/UM-UA/25
Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft m.b.H. (TFG), Förderrichtlinien für die Förderung von objektseitigen Maßnahmen als Fluglärmschutz an Wohnungen und Gebäuden, Zusatzvereinbarung

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 05.12.2018:
Der Gemeinderat nimmt die Reduktion der
Lärmgrenzwerte in den Förderrichtlinien der
Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft m.b.H.
für die Förderung von objektseitigen Maßnahmen als Fluglärmschutz an Wohnungen
und Gebäuden zustimmend zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt die vorliegende
Zusatzvereinbarung zum Vertrag Zl.
MagIbk/7408/RA-PA-GB/1 vom 10.12.2014
bzw. 12.12.2014 zwischen der Stadt Innsbruck und der Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft m.b.H.
StRin Mag.a Schwarzl: Der Akt ist selbsterklärend, denn die laufende Lärmschutzförderung wird nicht betraglich, sondern räumlich ausgedehnt. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich über diese Initiative zu
freuen und mich bei Direktor DI Pernetta sowie dem Aufsichtsrat herzlich zu bedanken,
dass sie diesen Vorschlag von mir aufgegriffen haben.
Die umfasste Zone, die prinzipiell eine
Lärmschutzförderung seitens des Flughafens hat, wird auf 55 Dezibel heruntergefahren. Das heißt, dass wesentlich mehr Anspruchsberechtigte in den Genuss kommen.
Wenn jemand wissen will, wie viele Förderungen für wie viele Objekte es bisher gegeben hat, seit diese Möglichkeit besteht,
der/dem kann ich gerne Auskunft geben. Ich
bitte im Interesse vieler Lärmbetroffener um
Annahme dieses Antrages.
GR Mayer: Wir werden diesem Antrag zustimmen, aber es handelt sich dabei um
keine Ursachenbekämpfung, denn bei einem geschlossenen Fenster wird der Effekt
spürbar, allerdings nicht bei offenen Fenstern.
GRin Mag.a Seidl: Wenn wir der Änderung
der Förderrichtlinie zustimmen, kommen
Mehrkosten auf uns zu, weil wir dies fördern
müssen. Ich bitte kurz um Aufklärung.

GR-Sitzung 13.12.2018