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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.47

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- 853 -

Wenn mehr gefördert wird, langen mehr Anträge ein, die zu finanzieren sind. Wenn das
so gewesen wäre, hätten wir die Mittel im
Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt
Innsbruck vorsehen müssen, was ich nicht
gesehen habe.
StRin Mag.a Schwarzl: Vielleicht war meine
erste Wortmeldung doch zu kurz. Die Lärmschutzförderung für FlughafenanrainerInnen, die laut Lärmkataster in einem bestimmen Lärmbereich betroffen durch den Flughafen liegen, erfolgt nicht durch die Stadt Innsbruck.
Die Ansuchen werden bei der Mag.-Abt. IV,
Wohnbau-Förderungen, abgewickelt. Dafür
bekommen wir auch einen kleinen Verwaltungskostenbeitrag von der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG). Diese Förderung
zahlt zur Gänze die Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG), gedeckelt mit
€ 200.000,-- pro Jahr. Das Prinzip ist first
come first serve, wer zuerst kommt, erhält
die Mittel. Wenn der Topf leer ist, muss man
auf das nächste Jahr warten. Es wurde
nicht der Förderbetrag aufgestockt, sondern
die Anspruchsberechtigung erweitert.
Die Grenze von 60 Dezibel des Lärmkatasters war so klein, dass eigentlich die Fördermöglichkeit von den Beanspruchten her
schon ausgeschöpft war.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
05.12.2018 (Seite 852) wird angenommen.
25.

MagIbk/13480/PW-STS/12
Hungerburg, Einführung einer
Parkraumbewirtschaftung
(Parkstraßenregelung)

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 05.12.2018:
Im Stadtteil Hungerburg wird eine abgabepflichtige Parkraumbewirtschaftung in Form
einer Parkstraßenregelung im Zeitraum
"Montag bis Sonntag, jeweils von 09.00 Uhr
bis 19.00 Uhr" mit einer Parkabgabe in
Höhe von € 0,70 pro halber Stunde Parkdauer (maximal € 7,-- pro Kalendertag) eingeführt (siehe Verordnungsentwurf Beilage A).
Die Parkzone Hungerburg umfasst das auf
dem Übersichtsplan Nr. 009-18/02 der
GR-Sitzung 13.12.2018

Mag.-Abt. III, Verkehrsplanung, Umwelt,
vom 21.11.2018 dargestellte Gebiet.
StRin Mag.a Schwarzl: Ich denke mir, diese
Debatte wird doch etwas länger gehen, darum erlaube ich mir als Ressortzuständige
doch das Wesentliche zu sagen. Es ist allgemein bekannt, dazu müssen wir nur aus
dem Fenster blicken, dass wir einen sehr
schönen Naherholungsraum auf der Nordseite unserer Stadt haben. Zudem haben
wir dort einen immer größer wachsenden
Stadtteil mit Wohnbevölkerung.
Dort haben wir - das dürfte einzigartig sein einen Naherholungsraum, der im 10-Minuten-Takt mit der Linie "J" und der Hungerburgbahn erschlossen ist. Die Hungerburgbahn kann - nur zur Information - auch von
allen JahreskartenbesitzerInnen sowie den
FreizeitticketbenutzerInnen kostenlos genutzt werden.
Es gab vor Jahren, als ich Vorsitzende des
Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität, so Ende 2015, Anfang 2016, war, berechtigten großen Protest von der Bevölkerung, dass der Ausgangspunkt des Naherholungsraumes, nämlich die Hungerburg,
immer chaotischer zugeparkt wurde. Ich
kann Ihnen dazu Fotos vorlegen. Die Feuerwehr konnte nicht mehr ausfahren, die Bushaltestelle war zugeparkt. Parkplatzsuchende und Parkende schlängeln sich dort
herum.
Im Oktober 2016 habe ich als Vorsitzende
des Ausschusses für Umwelt, Energie und
Mobilität eine außerordentliche Sitzung abgehalten, an der nicht nur die politischen
Mitglieder sowie FachbeamtInnen, sondern
auch die VertreterInnen der Initiative geladen waren. Wir haben beschlossen, dass
wir einerseits bauliche Maßnahmen setzen
werden, das heißt, die Errichtung eines
Gehsteiges zwischen Nordkettenparkplatz,
entlang dem schönen Ensemble aus Mauer
und Theresienkirche bis zum Rosnerweg
mit der Option der Verlängerung Richtung
Gramart. Andererseits wird eine Mittelinsel
beim so genannten Sparparkplatz bei der
Bushaltestelle errichtet, um den Individualverkehr etwas einzubremsen und die Überquerungsmöglichkeit vor allen Dingen auch
für die Schulkinder zu erleichtern.
Im Zusammenhang mit diesen beiden Maßnahmen sollte die Einführung der Parkraum-