Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
- S.60
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mit Stellungnahmen befasst werden kann
und wir die bestmögliche sowie rechtlich
haltbare Lösung für die Erfüllung dieses Anliegens finden können. Es geht nicht darum
den Antrag zu verzögern bzw. verschwinden zu lassen, sondern darum, dass es ein
berechtigter Wunsch ist, den der Stadtteilausschuss Igls in der Form einstimmig beschlossen hat.
Dieser Beschluss braucht aber noch einige
rechtliche sowie sachliche Klärungen, sodass damit eine Verordnung getroffen werden kann. Diese muss dem Gemeinderat
ohnehin nochmals vorgelegt werden, wenn
ich mich nicht irre.
Ich glaube, Fahrverbote sind eine Sache
des Gemeinderates. Von daher kann es
keine Verzögerung geben. Eine Verordnung
muss vom betroffenen Amt ebenso vorbereitet werden. Ich würde darum bitten, über
diesen Antrag nicht inhaltlich abzustimmen,
um den IglerInnen einen Gefallen zu tun.
Der vernünftige pragmatische Weg wäre
hier den Antrag dem Stadtsenat zuzuweisen
und deshalb ersuche ich, den
Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuzuweisen.
Bgm. Willi: Ich schließe mich den Ausführungen von GR Mag. Fritz an. Ich darf diesbezüglich aus dem Antrag zitieren: " Die genaue räumliche wie zeitliche Abgrenzung ist
mit den betroffenen AnwohnerInnen, der
Volksschule Igls-Vill sowie dem Unterausschuss Igls abzustimmen."
Stadtsenat leben, aber ich gehe davon aus,
dass der Gemeinderat den Wunsch des
Stadtteilausschusses Igls umsetzen wird.
(Auf Wunsch werden Wortmeldungen der
MandatarInnen von FPÖ - Rudi Federspiel
nicht mehr gegendert.)
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtteilausschusses Igls
vom 13.11.2018 (Seite 866) wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
27.3
GfGR/164/2018
Schwellerkapelle, Adaptierung der
Flächengestaltung
Bgm. Willi: referiert den Antrag des Stadtteilausschusses Igls vom 13.11.2018:
Der Gemeinderat möge beschließen:#
Die Flächengestaltung um die Schwellerkapelle wird adaptiert, indem der Vorplatzbereich so umgestaltet wird, dass eine sichere
Aufstandsfläche für Besucherinnen gegeben und sicheres Verweilen vor der Kapelle
gewährleistet ist. Der bestehende Weg hinter der Kapelle wird im selben Zug rückgebaut und mit entsprechendem Bewuchs neu
gestaltet.
Ich darf die Schirmherrin dieses Antrages,
Francesca Kozubowski, begrüßen. Sie ist
sehr engagiert bei diesem Thema.
Beschluss (einstimmig):
Die AntragstellerInnen wollen selbst bei der
Ausgestaltung des Antrages miteingebunden werden, umso mehr steht es dafür,
dass wir diesen Antrag dem Stadtsenat zuweisen, damit die entsprechenden Veranlassungen getroffen werden können.
Der Antrag des Stadtteilausschusses Igls
vom 13.11.2018 (Seite 866) wird dem Inhalte nach angenommen.
Der Antrag hat viele Punkte, die noch nicht
genau fixiert wurden.
Leistbares Wohnen in Igls
StR Federspiel: Mir ging es nur darum,
dass es eine Willensbekundung des Gemeinderates gibt. Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer hat dies bereits erklärt. Im Endeffekt sind alle Parteien für diesen Antrag.
Selbst wenn ein Antrag angenommen wird,
muss die Behörde nach wie vor prüfen, ob
der Antrag in Ordnung ist oder nicht - das
solltest Du, GR Mag. Fritz, eigentlich wissen. Ich kann mit einer Zuweisung zum
GR-Sitzung 13.12.2018
27.4
GfGR/165/2018
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtteilausschusses Igls vom 18.11.2018:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Das im Örtlichen Raumordnungskonzept
(ÖROKO) vorgesehene Grundstück Am
Bichl wird von der Stadt Innsbruck in Baugrund umgewidmet, damit es von der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG)
zu einem sozial verträglichen Preis angekauft werden kann.