Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
- S.70
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Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. OD-B11, Olympisches Dorf, Bereich Ander-Lan-Straße 45 und 45a (als Änderung
des Bebauungsplanes und Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. OD-B5), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 TROG der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
43.
MagIbk/25755/SP-VO-BSP/1
Erlassung einer Bausperre im Bereich Gramartstraße 2, gemäß § 74
Abs. 2 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Das ist ein ganz wichtiger
Antrag. Bausperren verordnet man nicht
einfach so, sondern sie haben einen Grund.
Wie Ihr alle wahrscheinlich über die Medien
erfahren habt, handelt es sich um ein erhaltenswertes Schwimmbad, auf das zufälligerweise ein Baum gestürzt ist. Ein paar Tage
später wäre es unter Denkmalschutz gestellt worden.
Durch diese neuen Fakten wurde ein Verfahren eingeleitet. Es könnte dabei als Ergebnis herauskommen, dass das Schwimmbad wieder so errichtet werden muss, wie
es war. In diesem Verfahren kann auch anders entschieden werden, aber dann
müsste dieses Gebiet neu betrachtet werden und deshalb soll diese Bausperre beschlossen werden. Ich bitte um Zustimmung. Sollte das Schwimmbad nicht errichtet werden müssen, handelt es sich um ein
wichtiges Gebiet in der Stadt Innsbruck, wo
man schauen muss, was hier entwickelt
werden soll.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
GR-Sitzung 13.12.2018
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.11.2018:
Die Erlassung einer Bausperre im Bereich
Gramartstraße 2, gemäß § 74 Abs. 2
TROG 2016, wird beschlossen.
44.
MagIbk/25757/SP-VO-BSP/1
Erlassung einer Bausperre im Bereich zwischen Brennerstraße und
Bergiselweg, gemäß § 74 Abs. 2
TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.11.2018:
Die Erlassung einer Bausperre im Bereich
zwischen Brennerstraße und Bergiselweg,
gemäß § 74 Abs. 2 TROG 2016, wird beschlossen.
45.
Einbringung einer dringenden Anfrage
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt
mit, dass innerhalb der vorgesehenen Frist
eine dringende Anfrage eingelangt ist, deren Beantwortung unter dem entsprechenden Tagesordnungspunkt erfolgen wird.
Sie bringt daraufhin diese Anfrage zur
Kenntnis.
45.1
GfGR/194/2018
Entgeltfortzahlung für die ehemalige Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider (FPÖ)
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer verliest
die dringende Anfrage der Freiheitlichen
Partei Österreichs (FPÖ):
Am 22.04.2018 wurde der Gemeinderat der
Landeshauptstadt Innsbruck neu gewählt.
Am 24.05.2018 fand die konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderates statt. In
dieser wurden auch die Bürgermeister-Stell-