Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.86

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- 892 -

Die Thematik ist klar: Wenn man weiß, dass
jemand an der Spritze hängt und die Caritas
- Diözese Innsbruck bestätigt, dass 90-95 %
der Abhängigen überhaupt nicht mehr von
der Droge loskommen, sind die Lösungsvorschläge, die heute gebracht wurden, vielleicht ein bisschen zu wenig.
Gewisse Themen wurden heute angesprochen. Genau in dem gleichen Stil wurde bei
der Nordafrikaner-Problematik diskutiert.
Man hat immer gesagt, dass man hierzu
mehr Streetworker einsetzen will. Grundsätzlich war und wird dies nicht die endgültige Lösung sein. Wir stehen alle vor der
gleichen Frage: Was können wir tun? Wir
müssen präventiv vorgehen - das ist klar.
Ein Streetworker und ein alternativer Standort hätten den gleichen Effekt.
GR Plach hat erwähnt, dass die Abhängigen zu einem anderen Stadtteil gehen würden. Ja, es stimmt schon, dass sich die
Leute im Stadtgebiet verteilen würden. Nur
die Örtlichkeit, wo diese Menschen ihr "Geschäft erledigen", ändert sich - für die Bürger könnte dies etwas angenehmer sein,
aber das Problem wird dadurch nicht gelöst.
Da hilft auch kein Arbeitskreis, der beobachtet, wo und wie Streetworker eingesetzt
werden.
Mit dieser Vorgehensweise wird die Drogenproblematik nicht ausradiert - das ist schon
klar, aber wir sind gewählt worden, um den
Leuten Unterstützung zu bieten und die
Probleme vor der Mentlvilla sind keine tragbaren Umstände für die betroffenen Anrainer. Wir müssen sofort etwas leisten und reagieren.
Da wirkt dieses Alkoholverbot unterstützend, auch wenn es keine endgültige Lösung darstellt. Ich denke, hierbei sind wir
alle der gleichen Meinung. Es müssen Lösungen her. Diesen armen Menschen muss
geholfen werden. Aber es ist keine Unterstützung und keine Hilfe für niemanden,
wenn aus Trotz oder aus Gesinnungspolitik
gegen diesen Antrag gestimmt wird, weil
man sich prinzipiell gegen Verbote ausspricht.
Den Menschen in der Mentlgasse ist mit
diesem Antrag nicht geholfen. Es ist ein erster kleiner Schritt und den Rest müssen wir
sowieso zusammen angehen, weil die Problematik existiert. Ich glaube, dass wir hierzu
alle der gleichen Meinung sind.
GR-Sitzung 13.12.2018

Bgm.-Stellv. Gruber: Ich bedanke mich für
die engagierte Diskussion, obwohl die Sitzung für den Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2019 im Anschluss beginnt. Ich
schlage vor, die Idee von StRin Dengg aufzugreifen und ExpertInnen miteinzubeziehen.
Es gibt viele Missverständnisse zwischen
den einzelnen ProtagonistInnen. Ich bin
ebenso kein Sozialarbeiter, aber ich beschäftige mich mit Sozialpolitik seit über
10 Jahren und habe in dieser Zeit viel lernen dürfen.
Ich habe den Vorteil, dass ich fast tagtäglich
mit den ExpertInnen zusammensitze. Ohne
jemandem einen Vorwurf zu machen, wurden in der heute stattgefundenen Diskussion Äpfel mit Birnen vertauscht. Dabei wird
noch so getan, als wäre effiziente Sozialpolitik einfach umzusetzen.
Es ist eben ein sehr diffiziles Thema, bei
dem gesundheitliche, psychische und eine
Reihe von weiteren Aspekten eine Rolle
spielen. Das können verschiedene WissenschaftlerInnen ebenso bestätigen. Wenn
man mit ihnen einmal gesprochen hat, weiß
man, wie komplex sich dieses Thema gestaltet.
Mir kommt oft vor, dass Ihr über eine Herzoperation sprecht, aber selbst noch nie ein
Skalpell in den Händen gehalten habt. Ich
würde darum bitten, sich intensiver mit der
Thematik zu beschäftigen, dann würde ich
die Diskussion wirklich toll finden.
GR Lukovic, BA hat gemeint, dass wir im
Gemeinderat über dieses Thema in einem
Monat nochmals abstimmen werden. Ich
sage immer: LeserInnen des Stadtrechtes
der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) wissen mehr. Es ist natürlich so, dass Herr Bürgermeister eine Verordnung vorlegen muss.
Wenn er dies nicht tut, weil er zum Beispiel
einen anderen Zugang hat, dann kann man
ihn nicht dazu zwingen. Das wird gleich gehandhabt wie das Notrecht.
Er wird heute aufgefordert tätig zu werden
und bei der nächsten Sitzung des Gemeinderates müssen wir darüber abstimmen.
Das ist eine Vorgabe aus dem IStR. Wir
können in der Reihenfolge nicht anders abstimmen, sonst müsste das IStR geändert