Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
- S.103
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wurde und somit dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) unterliegt. Der Investor kann somit nur beschränkt Gewinne erzielen. Dabei muss ein
Baurechtszins von € 70.000,-- bezahlt werden und trotzdem wird es dem Investor ermöglicht einen Beherbergungsbetrieb zu
bauen, damit dieser spekulative Baurechtszins bezahlt werden kann. Genau das ist
der Grundfehler, der dabei begangen
wurde.
Dieses Projekt ist an und für sich nichts
Schlechtes. Der Bedarf eines solchen Hotels ist definitiv gegeben und wird von mir
nicht in Frage gestellt. Bei diesem ganzen
Prozess wird offenkundig, dass die Stadt
Innsbruck mit dem Bund bis zu einem gewissen Grad daran beteiligt war, einen spekulativen Baurechtszins eines Privatinvestor
zu retten. Es wurde der Bau eines "Billighotels" mit 260 Betten ermöglicht, damit der
Profit für ihn ausreichend ist, obwohl das
Gebäude unter Schutz gestellt wurde, denn
mit dem Bau von Privatwohnungen unter
diesen Bedingungen, hätte der Bauwerber
sein Geld nicht rentabel investiert.
Dies hätte den Effekt, dass sich zukünftige
InvestorInnen vorab erkundigen würden, ob
ein Gebäude unter Schutz gestellt werden
kann oder nicht. Dann hätte eventuell ein
Umdenken in der Stadt Innsbruck stattgefunden, dass der Baurechtszins eben nicht
exorbitant in die Höhe getrieben werden
kann.
Ich denke, dass dieses Thema nochmals
fundiert im Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte diskutiert werden
sollte. Unsere Position diesbezüglich ist,
dass dieser Antrag abgelehnt werden soll.
GRin Mag.a Seidl: Es wurden schon viele
Dinge angesprochen. Für mich gibt es zwei
Kernpunkte: Erstens: Wie ist es zu diesem
Projekt überhaupt gekommen? Zweitens:
Das Projekt liegt nun vor und was tun wir
jetzt damit?
Nur weil falsche Dinge dreimal erwähnt werden, werden sie deshalb noch lange nicht
wahr. Dieses Gebäude steht im Kerngebiet
der Stadt Innsbruck. Der Investor hat genug
Geld, um ein Hotel zu realisieren. Er kann
es einfach größer gestalten und es geht dabei rein um die Rentabilität.
GR-Sitzung 13.12.2018
Ich bewerte dieses Projekt positiv und bin
der Meinung, dass wir ein "Billighotel" benötigen. In dieser Diskussion wurde mehrmals
der Begriff Großbeherbergungsbetrieb verwendet. Ich halte diesen für irreführend, weil
dieser impliziert, dass man ein großes Hotel
im Stil von "Paris Hilton" errichten möchte.
Bei diesem Low-Budget-Hotel sind circa
150 Betten eingeplant und ich glaube, dass
wir ein derartiges Hotel brauchen.
Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte wurde auch darüber diskutiert, ob in der Stadt Innsbruck neue Jugendherbergen oder Beherbergungsbetriebe, die billige Betten anbieten, gebaut
werden sollen. Im Endeffekt ist es so, dass
wir im Stadtgebiet Raum und Flächen haben und wir können nicht Anforderungen
immer gegeneinander ausspielen, weil verschiedene Nutzungen von Raum erforderlich sein werden.
Wenn alles dem sozialen Wohnbau zur Verfügung gestellt werden würde und wir aufhören im ausgewogenen Verhältnis Flächen
zu nutzen, möchte ich nicht wissen, wie sich
unsere Stadt Innsbruck entwickeln würde.
Darin sehe ich eine Grundlage, damit sich
eine Stadt progressiv entwickeln kann.
Selbst wenn wir den Hotelbetrieb im Widmungsverfahren nicht genehmigen, wird
dort trotzdem ein Hotel errichtet - wenn
auch ein kleineres, bei dem die Zimmerpreise teurer sind und dann gibt es wiederum kein Hostelsystem in der Stadt Innsbruck, obwohl dies dringend gebraucht wird.
Bgm. Willi übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer.
Bgm. Willi: Ich stelle meine Rede unter die
Überschrift: "Rechtsstaatlichkeit und die
Grenzen unserer Macht." Wir leben in einem Rechtsstaat. Überdies wurden wir alle
nach den Gesetzen angelobt.
Das Grundstück der Österreichischen Bundesforste AG trägt die Widmung "Kerngebiet". Damit kann der/die EigentümerIn
ziemlich viel tun. Selbst wenn wir jetzt nichts
tun, kann mit dieser Widmung ein Hotel mit
75 Zimmern und 150 Betten auf jeden Fall
errichtet werden. Wenn der Investor dies