Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.104

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- 910 -

nicht tut, kann er definitiv Wohnungen hineinbauen. Dazu braucht er keine Genehmigung von uns - das ist das Recht des Eigentümers.
In diesem Beispiel wende ich Dein Vorgehen an, GR Depaoli: Stelle Dir vor,
GR Depaoli, dass Du der Eigentümer dieses Grundstückes wärst. Wir sind der Gemeinderat der Stadt Innsbruck und bei Deinem Grundstück wollen wir leistbare Wohnungen errichten. Wir werden diese Fläche
dementsprechend umwidmen, um sie mit einem günstigen Preis pro Quadratmeter anzubieten. Was würdest Du sagen, wenn der
Gemeinderat dies tun würde?
Du würdest wahrscheinlich sagen, dass
dies eine Entwertung Deiner Immobilie ist
und damit würdest Du Recht haben. Die besondere Eigentümerin dieses Grundstückes
ist derzeit die Österreichische Bundesforste AG, die ein Teil der Republik Österreich ist. Wenn sich eine Immobilie im Besitz einer Gebietskörperschaft befindet, erwarte ich mir, dass andere Gebietskörperschaften gefragt werden, ob sie eine Verwendung dafür haben. Das ist im Fall der
Blasius-Hueber-Straße 4 nicht passiert. Der
Immobilienverantwortliche der Österreichischen Bundesforste AG sagt: "Wir würden
dies gerne tun, aber wir dürfen nicht, weil
das Gesetz uns etwas anderes vorschreibt."
Dieses Gesetz kann natürlich hinterfragt
werden. Wer hat dies im Nationalrat beschlossen und wer war der Motor dahinter,
die gesetzliche Auflage für die Österreichische Bundesforste AG zu verändern bzw.
zu beschließen? Wenn sie etwas vergeben,
müssen sie den maximalen Ertrag herausholen. Der Baurechtszins stellt herbei dieses Maximum dar. Die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) war bei dieser
Versteigerung dabei. Ihr Maximalpreis lag
bei € 25.000,-- Baurechtszins pro Jahr, um
leistbaren Wohnraum sicherzustellen. Am
Ende wurde das Mindestgebot von
€ 55.000,-- vom Bestbieter mit € 77.000,-Baurechtszins pro Jahr überboten.

anwesend war, behandelt wurde. Ich
wusste dabei gar nichts über diesen ganzen
Sachverhalt und dies war mein eigenes Verschulden. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte hat dieses Projekt einstimmig beschlossen.
Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte waren zu diesem Zeitpunkt viele MandatarInnen, die die Vorgeschichte kannten. Sie wussten, wie mühsam
es war dieses Gebäude unter Schutz zu
stellen, sodass die Fassade erhalten bleibt.
Für diese Entscheidung bin ich der Mag.Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und
Integration, dankbar. Die alte Fassade ist
viel schöner und den InnsbruckerInnen vertrauter.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte hat diesen Projektsicherungsvertrag einstimmig beschlossen, um
den Weg mit dem Projektwerber weiterzugehen. Was würdet Ihr davon halten, wenn
ich als Bürgermeister diesen einstimmig beschlossenen Vertrag nicht unterschreiben
würde? Ihr würdet mich einen undemokratischen Bürgermeister nennen. Ich kann
nichts Anderes tun, als das zu vollziehen,
was der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte einstimmig beschlossen hat.
Ich gebe zu, dass ich sehr unglücklich über
die Gesamtsituation bin. Aber dies sind
Ausflüsse unseres Rechtsstaates sowie der
Macht des Grundeigentümers. Die ProjektwerberInnen waren zweimal in meinem
Büro. Dabei waren auch VertreterInnen der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, anwesend.

Bei diesen Preisen geht sich die Errichtung
von leistbarem Wohnraum nicht aus, auch
wenn wir es uns hundertmal wünschen das ist der Rechtsstaat.

Ich habe die WerberInnen wissen lassen,
dass wir für ein derartiges Hotel eine andere
Widmung brauchen. GRin Mag.a Seidl hat
dies vorher sehr gut beschrieben. Ich habe
ihnen mitgeteilt, dass ich für die Umwidmung eine Mehrleistung für die Allgemeinheit erwarte. Es könnte dabei etwas entstehen, was der sozialen Verwendung dienlich
ist. Parallel arbeiten wir mit demselben Projektwerber an der Errichtung von circa
150 StudentInnenwohnungen, bei einem
Grundstück in der Nähe des Flughafens.
Dabei hoffe ich auf rasche Ergebnisse.

Ich gebe zu, dass dieses Thema in der ersten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte in der ich

Ich habe selbst erkennen müssen, wo die
Grenzen unserer Macht sind. Wir leben in
einem Rechtsstaat und ein Grundstück

GR-Sitzung 13.12.2018