Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.112

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- 918 -

Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte die eine Außenwirkung
haben, zu ignorieren.
Im Prozess der Abwicklung von Subventionsanträgen könnte dies ähnlich aussehen:
Wenn jemand eine Subventionszusage vom
Kulturausschuss erhalten hat und der Gemeinderat trotz eines einstimmigen Beschlusses des Kulturausschusses anders
entscheidet, könnte man dem/der Subventionswerber/in dabei auch sagen, dass es
Pech ist.
Wenn der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte etwas einstimmig
beschließt und diese Wohlmeinung ausspricht, dann wird man nicht im Nachhinein
behaupten, dass man davon nichts wusste.
Die Stadt Innsbruck bzw. drei Mitglieder des
Gemeinderates sind verpflichtet dem/der
Partner/in in einer rechtsgültigen Außenwirkung den Vertrag zu unterzeichnen. Letztlich auch zur gemeinsamen Weiterentwicklung, weil die Stadt Innsbruck von dem/der
Investor/in etwas verlangt hat.
Der Unterschied zu manch anderen Verträgen ist, dass wir dabei verlangten, dass er
auf die Beschlüsse der Stadt Innsbruck, des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte auf Basis der Fachexpertise sowie externen ExpertInnen, vertrauen
kann und somit seinen Einspruch in Bezug
auf den Abriss des Gebäudes zurückzieht.
Ich weiß nicht immer alles genau, weil ich
kein Mitglied des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte bin. Ich
unterfertige den Vertrag, weil ein Gremium
dies beschlossen hat - dies habe ich zu tun,
selbst wenn ich in diesem Gremium nicht
vertreten bin. Warum ist das so? Weil in diesem Prozess ein rechtsgültiger Vertrag gebraucht wird.
Die Meininger Shared Services GmbH hat
zurecht gesagt, dass sie den Einspruch für
den Abriss des Gebäudes erst dann zurückzieht, wenn sie eine rechtliche Absicherung
in Händen hält. Das war die Grundlage, die
wir vereinbart haben. Das war eine ganz
normale vertragliche Regelung. Ich würde
davor warnen, sie in Frage zu stellen.
Wenn jemand auf einstimmige Beschlüsse
eines Gremiums vertraut, was macht der/die
nächste der/die dieses Gebäude abreißen

GR-Sitzung 13.12.2018

könnte? Er/Sie würde dieses Gebäude sofort abreißen und dann sagen, dass er/sie
nicht klar über die Sachlage Bescheid
wusste. Weil die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der
Innsbrucker Gestaltungsbeirat (IGB), der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte sowie die Mag.-Abt. III, Projekte, Gestaltung und Ortsbildschutz, schon
ihre Zusage abgegeben haben, waren alle
Signale positiv. Aber wenn der Gemeinderat
plötzlich Nein dazu sagt, würde der Investor
das Gebäude einreißen, um Tatsachen zu
schaffen. Es geht um die Verlässlichkeit der
Stadt Innsbruck.
Der Vertrag ist unser aller Problem. Das ist
nicht ein Privatvertrag von Bgm. Willi sowie
StRin Mag.a Schwarzl, die zufällig unterschrieben haben, weil vielleicht Bgm.Stellv. Gruber gerade nicht zugegen war.
Diese Verträge brauchen drei Unterschriften, egal in welcher Kombination. Selbst
wenn mir persönlich dieser Beschluss nicht
passt, muss ich diesen Vertrag trotzdem unterfertigen. Damit der Vertrag mit dem IStR
konformgeht, werden drei Unterschriften gebraucht. Im Übrigen ist dies als Dienstbarkeit eingetragen.
Wenn dieser Vertrag keine rechtsgültige Außenwirkung hat, müsste man vorschlagen,
den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte überhaupt aufzulösen. Ich
möchte wirklich betonen, dass es sich bei
dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte um einen einstimmigen Beschluss gehandelt hat
und keinen knappen Mehrheitsbeschluss.
Wenn dieser Prozess angeprangert wird,
gibt es keine andere Möglichkeit den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und
Projekte aufzulösen und jede Entscheidung
im Gemeinderat zu treffen und zwar von Anfang bis Ende.
Es geht im Großen und Ganzen um Verlässlichkeit. Dies soll nur ein Hinweis, besonders für die neu dazugekommenen GemeinderätInnen sein. Man sollte dem vertrauen, was die Mitglieder im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
Kulturausschuss bzw. im Ausschuss für Soziales und Wohnungsvergabe beschließen.
Im Ausschuss für Soziales und Wohnungsvergabe wird beschlossen, dass einem Sozialverein eine Subvention gewährt wird,