Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.113

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- 919 -

weil er ein zusätzliches Geld braucht. Dann
werden MitarbeiterInnen eingestellt und
Verpflichtungen eingegangen, wie zum Beispiel eine Wohnung anzumieten, eine Kinderkrippe zu initiieren. Dann, fünf Wochen
später, weil es einen gewissen Fristenlauf
braucht, fällt der Gemeinderat einen gegenteiligen Beschluss, obwohl der Ausschuss
für Soziales und Wohnungsvergabe bereits
einstimmig darüber entschieden hat.
Natürlich ist es richtig und zulässig, dass
der Gemeinderat Beschlüsse fällen kann,
die einem einstimmigen Beschlusses eines
Ausschusses widersprechen. Bei einem
Subventionsakt gibt es aber keine Außenwirkung. Wenn aber Beschlüsse aus dem
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte nicht vom Gemeinderat "abgedeckt" werden, dann kann man den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und
Projekte auflösen und jeden Akt hier im Gemeinderat beraten und das würde ich nicht
empfehlen. Bedenkt dabei, welche Auswirkungen dies auf die Sitzungen des Gemeinderates hat.
Ein Rechtsstreit mit einem/r Investor/in ist
kein Thema. Dies kann immer wieder vorkommen.
GR Kurz: Der Beschluss wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und
Projekte unter dem Kapitel "Allgemeines"
gefasst. Es wurde also kein eigener Punkt
auf der Tagesordnung angeführt.
Ich spreche nicht davon wie die Stadt Innsbruck die Wohlmeinung handhaben wird.
Mir geht es darum, dass ein Projektsicherungsvertrag etwas ist, das vorbereitet werden muss und er wurde einen Tag nach der
besagten Sitzung des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
unterschrieben.
(Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer: Es
wurde parallel alles vorbereitet, damit der
Investor seinen Einspruch zurückzieht.)
Es wurde vorher zu wenig informiert und
dann geht alles plötzlich so schnell. Auf der
Homepage von sbre Real Estate Investment (sbre GmbH) und der Meininger Shared Services GmbH wurde bereits
im Januar 2018 Folgendes veröffentlicht:
"Wir sind stolz darauf, dass wir unser erstes
Hotelprojekt in Österreich sichern konnten.
Das Projekt liegt an der Blasius-HueberGR-Sitzung 13.12.2018

Straße in Innsbruck und wird 261 Betten
umfassen. Als Betreiber konnte die erfolgreiche Hotelgruppe MEININGER gewonnen
werden." Dies wurde im direkten Bezug zur
Stadt Innsbruck erwähnt. Ich kann diese Informationen gerne an alle, die interessiert
sind, weiterleiten.
Meines Erachtens wurden alle Vorkehrungen im Vorhinein getroffen, dann wurde der
Akt im Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte eiligst unter dem Tagesordnungspunkt "Allgemeines" abgehandelt und am nächsten Tag wurde der Vertrag bereits unterschrieben. Wieviel wurde
vorab mit dem Investor diskutiert? Mich interessiert die Zeit vor der besagten Sitzung
des Ausschusses für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte. Welche Gespräche
hat man dabei geführt und wer war in diesen Gesprächen involviert?
(Auf Wunsch werden Wortmeldungen der
MandatarInnen von FPÖ - Rudi Federspiel
nicht mehr gegendert.)
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich
bitte Euch, die vorliegenden Unterlagen des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte aus dem Jahre 2017 einfach durchzulesen. Auf diesen fünf Seiten
sind alle Informationen enthalten. Für Informationen auf irgendwelchen Homepages
können wir nicht die Verantwortung tragen.
(Unruhe im Saal)
Ich bitte diese Unterstellungen zu unterlassen, GR Kurz. Das ist wirklich die billigste
"FPÖ-Manier".
GR Mag. Fritz: Was auf der Homepage eines privaten Investors steht, kann nicht in
der Verantwortung der Stadt Innsbruck liegen. Dies hat schon GR Mag. Krackl vor ungefähr zwei Stunden gesagt.
Wenn Ihr regelmäßig auf die Homepages
von ImmobilienmaklerInnen schaut, werdet
Ihr feststellen, dass viele Dinge angeboten
werden, bevor sie überhaupt gebaut sind.
Einmal war sogar eine Immobilie auf einer
Homepage eingestellt, für die es noch nicht
einmal einen Bebauungsplan gab.
Nun komme ich zur Frage was ein Projektsicherungsvertrag ist. Ein Projektsicherungsvertrag ist die Sicherung der Dienstbarkeit
des Bauverbots auf einer Liegenschaft zu
Gunsten der Stadt Innsbruck, nur ein Pro-