Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
- S.114
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jekt zu bauen, das einvernehmlich festgehalten worden ist. Es ist üblicherweise entweder Gegenstand einer Entwicklung mit
dem Innsbrucker Gestaltungsbeirat (IGB) oder das Ergebnis eines Architekturwettbewerbs im Einvernehmen mit der Stadt Innsbruck.
In Wahrheit ist es ein Recht, das wir uns
nehmen. Wir schreiben vor, dass auf einer
Liegenschaft ausschließlich das Projekt zu
realisieren ist, was einvernehmlich entwickelt wurde oder gar keines. Warum um
Himmels Willen sollte ein/e Investor/in
der/die bei Sinnen, ein/e guter Unternehmer/in sowie ein/e sorgfältige/r Kaufmann/frau ist, so einen Vertrag unterschreiben, wenn es dafür keine entsprechende
Gegenleistung gäbe? Er/Sie hat eine Planungssicherheit. Und diese steht ihm/ihr zu.
Es gibt etliche Leute, die bereits jahrelang
Erfahrung in der Stadtpolitik mitbringen, wie
zum Beispiel GR Kunst und StR Federspiel.
Seit 20 Jahren werden Flächenwidmungspläne erst dann beschlossen, wenn ein Projektsicherungsvertrag unterschrieben
wurde.
Dieses Instrument wurde sozusagen in den
späten Neunzigerjahren vom damaligen
Planungsstadtrat Dr. Gschnitzer erfunden.
Wisst Ihr, warum er dieses Vorgangsweise
ins Leben gerufen hat? Weil es vorkam,
dass ein/e Investor/in über einen Wettbewerb mehr Bauvolumen herausgeholt hat,
als es der rechtskräftige und alte Bebauungsplan zugelassen hätte.
Alte Bebauungspläne sind nicht der Weisheit letzter Schluss. Wir haben in der Stadt
Innsbruck bestandsorientierte Pläne und
wissen, dass in einer wachsenden Stadt wie
Innsbruck da und dort die Baumasse erhöht
werden muss. Das Instrument dafür ist der
Wettbewerb, sodass eine gute Bauqualität
gewährleistet wird.
Wenn man einer Privatperson, die nicht
dem Vergabegesetz unterliegt quasi einen
Wettbewerb aufzwängt, müssen wir heilfroh
sein, dass es Menschen gibt, die so eine
Vorgehensweise in Kauf nehmen. Es gibt
gleichzeitig viele Fälle, wo der/die Privatinvestor/in froh über einen derartigen Wettbewerb war. Dafür muss ihr/ihm die Sicherheit
gewährt werden, dass sie/er schlussendlich
dieses Gebäude anhand des Ergebnisses
GR-Sitzung 13.12.2018
des Wettbewerbes bauen kann. So ein Prozess kostet natürlich Geld.
Wir streben eine einvernehmliche Projektentwicklung zwischen der Stadt Innsbruck
und InvestorInnen an. Wir leben nicht mehr
im 17. Jahrhundert, wo der Bürgermeister
aufsteht und bestimmen kann, wie Stadtentwicklung zu sein hat. Stadtentwicklung ist
immer das Ergebnis, das bei einem Prozess
bzw. einem Diskurs zwischen verschiedenen AkteurInnen herauskommt.
InvestorInnen gehören in so einen Prozess
ebenso miteinbezogen und sie sind nicht
schlechter oder besser als andere AkteurInnen. Bei so einem Diskus kann eine gesunde Stadtentwicklung im Einvernehmen
erzielt werden. Das öffentliche Interesse
steht dabei in einem Ausgleich zwischen
verschiedenen Interessen. Ein derartiges
Verfahren bedarf immer mehrerer Schritte.
Also wie läuft ein Wettbewerb ganz konkret
ab? Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte beschließt städtebauliche Rahmenbedingungen, die eins zu
eins in der Ausschreibung stehen sowie die
Jury binden. Gleichzeitig beschließt der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte die Wohlmeinung. Für das SiegerInnenprojekt werden wir den Bebauungsplan entsprechend adaptieren. Das ist
sozusagen der erste Deal mit dem/der Investor/in: Er/Sie verpflichtet sich einen Wettbewerb einzugehen, den er/sie gar nicht
machen müsste und gleichzeitig verspricht
die Stadt Innsbruck, dass das SiegerInnenprojekt entsprechend realisiert wird.
Das Projekt wird bis zur "Einreichreife" hin
entwickelt. Danach gibt es den Entwurf des
Bebauungsplans. Gleichzeitig laufen die
Verhandlungen über einen Projektsicherungsvertrag, weil wir nicht wiederholen wollen, was in der Vergangenheit passiert ist:
Jemand holt sich über einen Wettbewerb
ein bestimmtes Volumen und im Nachhinein
wird einsparungshalber durch seine/ihre ArchitektInnen Umstrukturierungen vorgenommen - also alles was Qualität ist, wird dabei
reduziert. Er/Sie baut zwar ein Gebäude im
gleichen Volumen, aber nicht das SiegerInnenprojekt, welches aus dem Wettbewerb
hervorkam.
Damit wir ihm/ihr solche Wege über einen
neuen Bebauungsplan nicht eröffnen, hat
Alt.-StR Dr. Gschnitzer dieses Instrument