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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.135

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Gender-Hinweis

Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass alle in diesem Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer Geschlechtsform
formuliert werden und gleichermaßen für Frauen und Männer gelten.

Anhörungsverfahren

Das gemäß § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der
Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren
ist durchgeführt worden.
2 Vorbemerkungen

Ausgliederung der
Stadtwerke Innsbruck
und der Abwasserreinigungsanlage in
die IKB AG

Die Stadt Innsbruck hat mit Wirkung 01.01.1994 ihr verfassungsgesetzlich zustehendes Recht in Anspruch genommen und einen Teil
ihrer Eigenbetriebe, insbesondere die Stadtwerke Innsbruck und die
Abwasserreinigungsanlage (Klärwerk) in eine Aktiengesellschaft, in die
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (im folgenden kurz IKB AG genannt), ausgegliedert.
Mit der Einbringung gemäß Sacheinlagevertrag vom 05.09.1994 ging
das gesamte (aktive und passive) Betriebsvermögen der Stadtwerke
Innsbruck auf die IKB AG über. Nur das Personal und die damit verbundenen Pensions- und Abfertigungslasten blieben bei der Stadt
Innsbruck zurück. Durch die gleichzeitig damit verknüpfte Personalgestellung an die IKB AG blieb der betriebliche Bereich der Stadtwerke
noch mit einem Rest bestehen, der sich in dieser Personalgestellung
erschöpft.
Die Stadt Innsbruck ist auch nach der Sacheinlage Arbeitgeberin der
gestellten Bediensteten geblieben. Darüber hinaus galten für die bei
der Einbringung zurückbehaltenen Dienstnehmer weiterhin die Bestimmungen des Innsbrucker Gemeindebeamtengesetzes bzw. der Vertragsbedienstetenordnung für die Vertragsbediensteten der Landeshauptstadt Innsbruck.
Für die in diesem Zusammenhang erforderliche Überlassung des notwendigen Personals wurde ein Landesgesetz über die Zuweisung von
Bediensteten der Landeshauptstadt Innsbruck und die Übertragung der
Aufgaben an die IKB AG (LGBl. 12/1994 vom 25.11.1993) erlassen.
Bedienstete, welche zum 31.12.1993 in einem öffentlich-rechtlichen
(Beamte) oder privatrechtlichen (Vertragsbedienstete) Dienstverhältnis
zur Landeshauptstadt Innsbruck standen, und zwar bei den Stadtwerken Innsbruck oder bei der Abwasserreinigungsanlage (Klärwerk) der
Landeshauptstadt Innsbruck, wurden mit Wirkung vom 15.09.1994 der
IKB AG gemäß § 1 Abs. 1 obigen Landesgesetzes (Zuweisungsgesetz) zur Dienstleistung zugewiesen.

Ausgliederung der
Stadtentwässerung und
der Abfallentsorgung in
die IKB AG

Mit 01.01.1998 wurden zusätzlich noch die betrieblichen Bereiche der
Stadtentwässerung (Kanalsystem) und die Abfallentsorgung (Müllabfuhr) aus der Verwaltung der Stadt Innsbruck ausgegliedert und in die
IKB AG eingebracht. Hierzu hat der Tiroler Landtag am 12.11.1997
eine Abänderung des Landesgesetzes vom 25.11.1993 (Zuweisungsgesetz) mit dem Inhalt beschlossen, dass auch Bedienstete der Landeshauptstadt Innsbruck, die in der Stadtentwässerung (Kanalsystem)
und der Abfallentsorgung (Müllabfuhr) beschäftigt waren, unter Wahrung ihrer Rechte und Pflichten der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG

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Zl. KA-07390/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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