Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.136

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zur Dienstleistung zugewiesen werden können, soweit dies aus kommunal- und betriebswirtschaftlichen Gründen notwendig sei.
Anteilsverkauf
(25 % + 1 Aktie)
zur Sicherung und
Abdeckung der
Pensionsverpflichtungen

Dem Beschluss des Gemeinderates vom 05.04.2002 folgend ist der
Verkaufserlös aus dem Anteilsverkauf von 25 % + 1 Aktie der Innsbrucker Kommunalbetriebe Aktiengesellschaft an den strategischen Partner (TIWAG-Tiroler Wasserkraft Aktiengesellschaft) einem Sondervermögen zweckgebunden zuzuführen.
Dieses Sondervermögen soll in Form eines langfristig zu veranlagenden Kapitalstockes zur Sicherung und Abdeckung der Pensionsverpflichtungen der Stadt Innsbruck für die Beamten und Vertragsbediensteten der vormaligen Stadtwerke Innsbruck sowie die weiteren der IKB
AG zur Dienstleistung zugewiesenen städtischen Bediensteten (Stadtentwässerung und Abfallentsorgung) verwendet werden.
Die damalige Projektgruppe „Veranlagung“ hat im Hinblick auf die
Wahrnehmung der Verantwortung für diese Gesamtveranlagung mehrere gesellschaftsrechtliche, insbesondere steuer- und abgabenschonende Konstruktionen – GmbH, gemeinnütziger Fonds, Landesfonds,
Betrieb gewerblicher Art innerhalb der Stadtverwaltung (Gestellungsbetrieb) – geprüft. Nach eingehender Beurteilung der Vor- und Nachteile der einzelnen Lösungen hat sich der seit 15.09.1994 bestehende
Gestellungsbetrieb der Stadt Innsbruck (im Folgenden kurz GESB genannt) als am besten geeignete Einrichtung für das Management und
die Geschäftsführung des von der Stadt Innsbruck in diesen Betrieb
gewerblicher Art einzubringenden Veranlagungsvermögens herausgestellt.
Die Kontrollabteilung merkte in diesem Zusammenhang ergänzend an,
dass zur Abwicklung und laufenden Betreuung dieser Vermögensveranlagung darüber hinaus noch ein Anlagebeirat (seit Herbst 2016: Finanzbeirat) und ein externer Controller eingerichtet bzw. bestellt wurden.
3 Gestellungsbetrieb als Betrieb gewerblicher Art

Betrieb gewerblicher
Art im Sinne des KStG
mit Rechnungslegungspflicht

Der Gestellungsbetrieb der Stadt Innsbruck ist ein Betrieb gewerblicher
Art (BgA) im Sinne des § 2 KStG mit Rechnungslegungspflicht nach
§ 189 UGB und einer Gewinnermittlung nach § 5 EStG iVm § 7 Abs. 3
KStG.
Der zum Zeitpunkt der Prüfung aktuellste festgestellte Jahresabschluss
des Gestellungsbetriebes der Stadt Innsbruck war jener zum
31.12.2016 vom 05.04.2018. Auf Grundlage der Buchführung und des
Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurde dieser Jahresabschluss – bestehend aus
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – erstellt.
Außerdem steht der besagte Betrieb gewerblicher Art in einer umsatzsteuerlichen Organschaft mit den Betrieben der Stadtgemeinde Innsbruck und wird bei der dortigen Steuernummer erfasst.
Der Gestellungsbetrieb beauftragte jährlich eine Wirtschaftsprüfungsund Steuerberatungsgesellschaft mit der Erstellung des Jahresabschlusses bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie

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Zl. KA-07390/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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