Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.144

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2018
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
31,2 % auf Leistungen für aktive Beamte (€ 5,13 Mio.) und Dienst tuende Vertragsbedienstete (€ 28,66 Mio.). Der Großteil der gesamten
Personalaufwendungen entfällt auf Pensionsleistungen, in Summe
etwa € 56,63 Mio. bzw. 61,7 %.
Im betreffenden Unterabschnitt Gestellungsbetrieb-Verrechnung wird
ausschließlich der gesamte Personalaufwand jener zur Dienstleistung
an die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG zugewiesenen Beamte und
Vertragsbedienstete der Stadtwerke Innsbruck (mit Wirkung zum
15.09.1994) und der betrieblichen Bereiche der Stadtentwässerung
und der Abfallentsorgung (mit Wirkung zum 01.01.1998) verrechnet.
5.1.1 Gestellungsentgelt (Kostenersatz für überlassene Bedienstete)
Ermittlung des
Gestellungsentgeltes
gemäß
§ 6 des Sacheinlagevertrages

Der Personalaufwand für die betreffenden zugewiesenen städtischen
Bediensteten wird weiterhin von der Stadt Innsbruck getragen und im
Rahmen der Personalgestellung an die IKB AG weiterverrechnet.
Die IKB AG hat der Stadt dafür ein vertraglich vereinbartes Gestellungsentgelt zu zahlen, deren Berechnung im betreffenden Sacheinlagevertrag im Detail festgeschrieben wurde. Das Gestellungsentgelt
setzt sich aus den drei Faktoren – Aktivbezüge, Pensions- und Abfertigungszuschlag (45,0 %) und Gewinnzuschlag (25,0 %) – zusammen.
Für die Ermittlung des Gestellungsentgeltes wird als Basis die Summe
der Aktivbezüge der zugewiesenen Dienstnehmer (Beamte und Vertragsbedienstete) einschließlich sämtlicher Lohnnebenkosten (bspw.
Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung und zum Familienlastenausgleichsfonds, Kommunalsteuer usw.) herangezogen.
Zum einen werden zur Abgeltung der von der Stadt Innsbruck übernommenen Pensions- und Abfertigungslasten pauschal 45,0 % der
obigen Aktivbezüge der zur Verfügung gestellten Dienstnehmer, die
pensionsberechtigt sind, zugeschlagen.
Zum anderen wird darüber hinaus auch ein Gewinnzuschlag von
25,0 % der in Rede stehenden Aktivbezüge verrechnet. Dieser dient
insbesondere der Abgeltung der Verwaltungskosten und der Unternehmerrisiken (Arbeitsunfähigkeit, Invalidität, Krankheit, Personalrückgabe usw.).

Gestellungsentgelt für
die Jahre 2015
bis 2017

Mit nachfolgender Tabelle stellte die Kontrollabteilung die Gestellungsentgelte einerseits für die zugewiesenen Beamten und andererseits für
die überlassenen Vertragsbediensteten gemäß der vereinbarten Berechnungsmethodik für die Jahre 2015 bis 2017 dar.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-07390/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

11