Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
- S.147
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stellungsaufschläge (45,0 % Pensions- und Abfertigungszuschlag und
25,0 % Gewinnzuschlag) zur Bedeckung der laufenden Personalaufwendungen, insbesondere Pensionsverbindlichkeiten für die überlassenen Bediensteten verliert.
Auch bei Pensionierungen von zur Dienstleistung zugewiesenen Vertragsbediensteten büßte der Gestellungsbetrieb der Stadt Innsbruck im
Hinblick auf die Weiterverrechnung des vertraglichen Gestellungsentgeltes an die IKB AG erhebliche Einnahmen ein. Einerseits den Verlust
der Rückvergütung des Aktivbezuges und andererseits den Verlust der
Weiterverrechnung des Gewinnzuschlages von 25,0 %.
Nettobelastung des
Gestellungsbetriebes
2008 bis 2017
Die Nettobelastung des Gestellungsbetriebes der Stadt Innsbruck aus
der Personalgestellung an die IKB AG stellte sich somit im langjährigen
Vergleich (2008 bis 2017) wie folgt dar:
Im Hinblick auf die Personalgestellungskonstruktion, die mit Gründung
der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG im Jahr 1994 vertraglich festgeschrieben wurde, ist die finanzwirksame Belastung des Gestellungsbetriebes aus der Bezahlung der Aktivbezüge und Pensionslasten der
städtischen zugewiesenen Bediensteten im mehrjährigen Beobachtungszeitraum wesentlich höher als das von der IKB AG für die Überlassung dieser städtischen Dienstnehmer zu leistende Gestellungsentgelt (samt Zuschläge).
Die Bedeckung der Personalaufwendungen für die zugewiesenen aktiven städtischen Bediensteten (Beamte und Vertragsbedienstete) erfolgt aus den gleich hohen Zahlungsverpflichtungen der IKB AG. Hinsichtlich der Pensionszahlungen verbleibt nach Vereinnahmung des
gesamten Gestellungsentgeltes, das sich aus den Aktivbezügen und
den vertraglichen Gestellungszuschlägen (45,0 % bzw. 25,0 %) zusammensetzt, ein erheblicher Fehlbetrag (Nettosaldo).
Dieser Nettosaldo des Gestellungsbetriebes wuchs in den letzten zehn
Jahren stetig an und ist seit dem Jahr 2008 um mehr als
€ 2.048.257,85 auf gesamt € 15.476.856,07 im Jahr 2017 angestiegen.
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Zl. KA-07390/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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