Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
- S.148
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Folglich beglich der Gestellungsbetrieb der Stadt Innsbruck im Prüfzeitraum beinahe 50,1 % (2015), 48,5 % (2016) und 48,3 % (2017) der
gesamten Personalaufwendungen mit dem der IKB AG in Rechnung
gestellten Personalgestellungsentgelt.
Dieser jährliche Nettosaldo (2017: € 15,48 Mio., 2016: € 16,11 Mio.
und 2015: € 15,27 Mio.) ist demnach mit den zweckgebundenen Finanzveranlagungen des Gestellungsbetriebes (Anteilsverkauf von
25,0 % + 1 Aktie der IKB AG) und den Budgetzuschüssen der Stadt
Innsbruck abzudecken.
5.1.2 Lfd. Transferzahlung-Abgangsdeckung
Abstimmung der
Budgetzuschüsse
(Stadt) und Abgangsdeckungen
(Gestellungsbetrieb)
Der Gestellungsbetrieb wies im UA 899500 GestellungsbetriebVerrechnung auf der Einnahmenseite, insbesondere auf der Haushaltsstelle 2/899500+862000 Lfd. Transferzlg.-Abgangsdeckung, die
jähr-lichen Budgetzuschüsse der Stadt Innsbruck aus.
Die Stadt Innsbruck bildet diese an den Gestellungsbetrieb zu leistende Transferzahlung in ihrer Haushaltsrechnung konträr auf der Ausgabenseite im UA 899300 Gestellungsbetrieb auf der Voranschlagspost
1/899300-755200 Transfers an Unternehmen ab.
Die Kontrollabteilung nahm im Rahmen der Prüfung eine Abstimmung
der wechselseitigen Zahlungsflüsse – einerseits als Einnahme beim
Gestellungsbetrieb und andererseits als Ausgabe bei der Stadt Innsbruck – betreffend der Budgetzuschüsse bzw. Abgangsdeckungen auf
den angeführten Haushaltsstellen vor.
Städtische
Budgetzuschüsse
2010 bis 2017 –
Empfehlungen
Mit nachfolgender Tabelle bildete die Kontrollabteilung die Entwicklung
des städtischen Budgetzuschusses auf der hierfür eingerichteten
Haushaltstelle 1/899300-755200 Transfers an Unternehmen, untergliedert in Voranschlagswerte (VA), anfängliche Reste, (Anordnungs)Soll, Ist und schließliche Reste (Zahlungsrückstände bzw. Verbindlichkeiten) für die Jahre 2010 bis 2017 ab.
In Bezug auf obige Tabelle stellte sich für die Kontrollabteilung offenkundig dar, dass seit dem Jahr 2014 auf der betreffenden städtischen
Haushaltsstelle jährlich bemerkenswerte schließliche Kassenreste
(Zahlungsrückstände) ausgewiesen sind. Folglich wurden von Seiten
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Zl. KA-07390/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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