Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
- S.152
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Im Jahr 2017 verminderten sich die Zinserlöse gegenüber dem Vorjahr
um beachtenswerte -40,7 % bzw. € -3.861.752,74 auf insgesamt
€ 5.615.924,35 (2016: € 9.477.677,09). Die Kontrollabteilung nahm
diesen signifikanten Rückgang bei den Zinserlösen im Jahr 2017 zum
Anlass,
eine
vertiefte
Einsicht
in
die
Voranschlagspost
2/899500+823000 GESB-Verrechnung, Zinsen zu nehmen.
Im Zuge ihrer Recherchen stellte die Kontrollabteilung hinsichtlich der
einzelnen auf der betreffenden Haushaltsstelle vereinnahmten Positionen fest, dass überwiegend aufgelöste, veranlagte Termingelder aus
dem zweckgebundenen Finanzvermögen zur Pensionsabdeckung
(2017:
€ 8.800.000,00,
2016:
€ 8.780.001,38
und
2015:
€ 9.419.225,15) dem betreffenden Sachkonto als Zinserträge gutgeschrieben wurden.
Darüber hinaus konstatierte die Kontrollabteilung, dass zudem vom
Leiter des Gestellungsbetriebes im Hinblick auf einen ausgeglichenen
Haushalt jährlich ein Ausgleichsbetrag „Zinserträge Abgrenzung“ ermittelt und in weiterer Folge von den vereinnahmten Zinsen (Termingelder) in Abzug gebracht wird.
Im Rechnungsjahr 2017 hat der Gestellungsbetrieb sohin einen Ausgleichsbetrag „Zinserträge Abgrenzung“ von insgesamt € 6.830.014,70
(Vorjahr: € 1.910.540,36) errechnet. Wie aus obiger Tabelle ersichtlich,
wurde der in Rede stehende Betrag einerseits als „Storno“ (Zinserträge
Abgrenzung) auf dem betreffenden Sachkonto 2/899500+823000 Zinsen dargestellt und andererseits in der voranschlagsunwirksamen Gebarung auf dem Sachkonto 390000 Passive Rechnungsabgrenzung
temporär als Zinsertrag vereinnahmt.
Im darauffolgenden Finanzjahr wird dann dieser „Abgrenzungsbetrag“
wiederum der Vp. 2/899500+823000 Zinsen als „Zinserträge Vorjahr“
gutgeschrieben.
Außerdem wurde auf der betreffenden Haushaltsstelle unter der Position „Zinserträge UA 899400“ im Jahr 2017 ein Betrag von
€ 174.518,43 (2016: € 264.750,19) ausgewiesen. Dieser Betrag diente
zum Haushaltsausgleich des UA 899400 GestellungsbetriebVerwaltung und wurde folglich der betreffenden Einnahmegruppe „Zinsen“ gutgeschrieben.
Abschließend erwähnte die Kontrollabteilung der Vollständigkeit halber, dass in Bezug auf die beiden kameralen (buchhalterischen) Buchungen „Tilgung Handverlag (Startkapital)“ und „Teilauflösung Handverlag (Veranlagung)“ in einem nachfolgenden Kapitel 5.3 Voranschlagsunwirksame Gebarung ergänzende Feststellungen und Beanstandungen dokumentiert sind.
Jahresrechnung
Gestellungsbetrieb
2015 bis 2017–
Empfehlungen
Mit nachfolgender Tabelle bildete die Kontrollabteilung die gesamten
Einnahmen und Ausgaben des Gestellungsbetriebes, untergliedert in
die beiden UA 899400 GESB-Verwaltung und 899500 GESBVerrechnung, ab. Des Weiteren wird für die einzelnen Rechnungsjahre
ein errechneter Überschuss oder Abgang dargestellt.
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Zl. KA-07390/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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