Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
- S.153
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Für den betreffenden Prüfungszeitraum wies der Gestellungsbetrieb
der Stadt Innsbruck auf Basis des jeweiligen Anordnungssoll im Rechnungsjahr 2017 gegenüber den Vorjahren einen beachtlichen Abgang
in Höhe von € -3.771.100,00 aus.
Die Kontrollabteilung zeigte sich hinsichtlich des obigen dargestellten
Abganges konsterniert, da wie vorstehend erwähnt, zum erforderlichen
Haushaltsausgleich für das Jahr 2017 ein gegenüber dem Vorjahr erhöhter Ausgleichsbetrag von insgesamt € 6.830.014,70 (2016:
€ 1.910.540,36) berechnet und auf dem Sachkonto 2/899500+823000
Zinsen verbucht wurde.
Weder aus den zur Verfügung gestellten Prüfunterlagen noch auf diesbezügliche Nachfrage beim Leiter des Gestellungsbetriebes konnte der
Kontrollabteilung ein nachvollziehbares Berechnungsschema für diesen erhöhten Ausgleichsbetrag von € 6.830.014,70 übermittelt werden.
Eine betreffende Nachschau bzw. Nachberechnung der Kontrollabteilung hinsichtlich des obengenannten Ausgleichsbetrages im Jahr 2017
zeigte, dass eine Verflechtung von mehreren Faktoren zu dieser auffälligen Ausgleichsposition von € 6.830.014,70 führte.
Nach Einschätzung der Kontrollabteilung zeichneten vor allem drei
kamerale (Fehl-)Buchungen maßgeblich für diesen erhöhten Ausgleichsbetrag verantwortlich:
Tilgung Handverlag („Startkapital“)
€ 1.233.485,99
Teilauflösung Handverlag („Veranlagung“)
€
städtischer Budgetzuschuss 2017
€ 2.768.000,00
676.431,13
Aus Sicht der Kontrollabteilung hat die Jahresrechnung im Allgemeinen
ein möglichst getreues Bild der Ertragslage und Finanzlage zu vermitteln. Außerdem sind die Einnahmen und Ausgaben des Gestellungsbetriebes gemäß den betreffenden Bestimmungen der VRV 1997 in der
Haushaltsrechnung ordnungsgemäß auszuweisen.
Die Kontrollabteilung regte in diesem Kontext an zu prüfen, ob zum
einen die kamerale Buchführung sowie deren buchmäßiger Ausweis in
der Jahresrechnung 2017 des Gestellungsbetriebes entsprechend den
diesbezüglichen Normen der VRV 1997 erfolgte und eine allfällige Korrektur in Abstimmung mit dem Amt für Rechnungswesen vorzuneh…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-07390/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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