Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.154

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men. Zum anderen empfahl die Kontrollabteilung, zukünftig eine
schriftliche Dokumentation der Berechnung des zum Haushaltsausgleich erforderlichen Ausgleichsbetrages aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und Transparenz durchzuführen und diesen Betrag auf
Plausibilität zu beurteilen.
Im Zuge des Anhörungsverfahrens teilte der Leiter des Gestellungsbetriebes mit, in Zukunft mit dem Amt für Rechnungswesen bei Erstellung
der Jahresrechnung im Sinne obiger Empfehlung Rücksprache zu halten. Indes sei eine eigene Dokumentation zur Berechnung des buchhalterischen Ausgleichsbetrages nach Ansicht der betroffenen Dienststelle nicht notwendig, da dies aus der vorläufigen Jahresrechnung des
Gestellungsbetriebes hervorgehe.
5.2 UA 899400 Gestellungsbetrieb-Verwaltung
UA 899400
GestellungsbetriebVerwaltung

Im Unterabschnitt Gestellungsbetrieb-Verwaltung werden jene tatsächlich im eigens für die Personalgestellung an die IKB AG eingerichteten
Gestellungsbetrieb anfallenden Verwaltungskosten (bspw. Personalkosten für das Verwaltungspersonal, laufende Betriebskosten, Verwaltungsaufwand usw.) erfasst.
Wie bereits im Bericht erwähnt, wird auch in diesem Unterabschnitt
weder ein Überschuss noch ein Abgang ausgewiesen. Um einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, wird gemäß den Buchungsgepflogenheiten des Gestellungsbetriebes der Stadt Innsbruck die Einnahmegruppe „Zinsen“ als Ausgleichsposition verwendet. Im Jahr 2017
wurde demnach ein Ausgleichsbetrag von € 174.518,43 vom
UA 899500 Gestellungsbetrieb-Verrechnung als Zinsen umgebucht.
5.2.1 Entgelte für sonstige Leistungen

Verwaltungskostenbeitrag – IKB AG –
Empfehlung

Der Gestellungsbetrieb der Stadt Innsbruck überwies in den Finanzjahren 2015 bis 2017 einen Verwaltungskostenbeitrag von insgesamt
€ 43.512,37 (2017: € 15.362,72, 2016: € 14.642,78 und 2015:
€ 13.506,87) für die von der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG ausgeführte Personalverrechnung.
Die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG führt aufgrund des seinerzeitigen Stadtsenatsbeschlusses vom 08.07.2003 die Lohn- und Gehaltsverrechnung der aktiven städtischen Mitarbeiter, die der IKB AG nach
den Bestimmungen des Zuweisungsgesetzes und des Personalübereinkommens zugewiesen sind, durch.
Über eine einstige Anregung der städtischen Kontrollabteilung, das
diesbezügliche Entgelt zu valorisieren, wurde im Jahr 2011 zwischen
den beiden Vertretern der MA IV – dem Vorstand des Amtes für Finanzverwaltung und Wirtschaft und dem Referatsleiter des Gestellungsbetriebes – und dem Leiter der Personalabteilung der IKB AG
über die weitere Durchführung der Personalverrechnung für den Gestellungsbetrieb neu verhandelt.
Der Stadtsenat hat in seiner Sitzung vom 21.09.2011 dem Angebot,
das eine erhebliche Reduktion des Verrechnungsentgeltes bei unverändertem Leistungskatalog beinhaltet, zugestimmt. Die IKB AG hat
neben der Durchführung der Lohn- und Gehaltsabrechnung für die

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Zl. KA-07390/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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