Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
- S.155
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aktiven zugewiesenen städtischen Mitarbeiter ebenso die Datenerfassung der personalabrechnungsrelevanten Stamm- und Bewegungsdaten übernommen.
Das Vertragsverhältnis begann sohin am 01.01.2012 und wurde auf
unbestimmte Zeit abgeschlossen. Das betreffende Entgelt für die
Durchführung der Lohn- und Gehaltsverrechnung wurde mit netto
€ 7,00 pro Mitarbeiterstammsatz und Monat vereinbart. Zudem wurde
eine Wertsicherung nach dem Verbraucherpreisindex 2005 (VPI) festgeschrieben, wobei als Ausgangsbasis der Wertindikator des Oktobers
2005 dient und eine Anpassung jeweils zum 01.01. des Folgejahres
durchzuführen ist.
Ergänzend merkte die Kontrollabteilung an, dass bei der von der Statistik Austria veröffentlichten Indexreihe (VPI 2005) die monatlichen
Werte erst ab dem Jahr 2006 aufgelistet sind (bspw. Juli 2006: 101,6).
Außerdem erwähnte die Kontrollabteilung, dass auf dem angenommenen schriftlichen Angebot der IKB AG bezüglich Durchführung der Personalverrechnung der vereinbarte Wertindikator Oktober 2005 durch
Oktober 2011 manuell ersetzt wurde.
Eine Nachberechnung des wertgesicherten Entgeltes pro Mitarbeiterstammsatz auf Basis Oktober 2011 durch die Kontrollabteilung ergab
für die Prüfjahre 2016 und 2017 gegenüber den quartalsmäßigen Abrechnungen der IKB AG geringfügige Divergenzen. Im Zuge der Einschau in die betreffenden Rechnungslegungen bezüglich der Lohnund Gehaltsabrechnungen der IKB AG stellte die Kontrollabteilung fest,
dass ein vom Angebot abweichender Wertindikator (Oktober 2010) für
die jährlichen Wertanpassungen zum 1.1. des Folgejahres verwendet
wurde.
Im Sinne der Rechtsicherheit regte die Kontrollabteilung eine Überprüfung der vereinbarten Wertsicherung, insbesondere den Wertindikator
als Ausgangsbasis, an und empfahl weiters, sich gegebenenfalls um
eine eindeutige Präzisierung der für die Valorisierung des vertraglichen
Verrechnungsentgeltes erforderlichen Ausgangsbasis zu bemühen.
Hierzu teilte die geprüfte Dienststelle mit, dass sie der Empfehlung
nachkommen und mit der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG diesbezüglich Kontakt aufnehmen werde.
Verwaltungskostenbeitrag – Besoldung –
Empfehlung
Der Gestellungsbetrieb hat darüber hinaus für die Jahre 2015 bis 2017
einen Verwaltungskostenbeitrag von insgesamt € 165.588,71 auch an
die Stadt Innsbruck bezahlt. So verausgabte der Gestellungsbetrieb
über die Haushaltstelle 1/899400-728000 Entgelte für sonstige Leistungen folgende Beträge (2017: € 54.411,92, 2016: € 50.908,79 und
2015: € 60.268,00) für die in seinem Auftrag abgewickelte Lohn- und
Gehaltsverrechnung durch das städtische Amt für Personalwesen der
MA I.
Aus diesem Grund hat die Stadt Innsbruck mit dem Gestellungsbetrieb
am 10.02.2011 eine schriftliche Vereinbarung bezüglich Personalverrechnung für jene pensionierten, städtischen Bediensteten, die gemäß
seinerzeitigem Personalübereinkommen und Zuweisungsgesetz an die
IKB AG zur Dienstleistung überlassen wurden, sowie für den Leiter des
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Zl. KA-07390/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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