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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.160

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henden Betrages von € 372.583,75 an den Gestellungsbetrieb der
Stadt Innsbruck in Erwägung zu ziehen.
Hierzu teilte das Amt für Gestellungsbetreib der Kontrollabteilung mit,
dass die Abteilungsleitung der MA IV eine diesbezüglich Prüfung vornehme werde.
Dritte Teilzahlung im
Jahr 2017 –
Empfehlung

Im Jahr 2017 hat der Gestellungsbetrieb in Abstimmung mit den städtischen Fachdienststellen (Amt für Rechnungswesen und Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft) die dritte und letzte Teilzahlung in Höhe von € 1.233.485,89 zur unbedingten Abdeckung des städtischen
Handverlages getätigt.
Um die notwendige Liquidität (Geldmittel) bezüglich obiger Handverlagsrückführung bereitstellen zu können, hat der Gestellungsbetrieb
den in Rede stehenden Teilbetrag von € 1.233.485,89 von einem Termingeldkonto, welchem ausschließlich zweckgebundene Geldmittel für
die Pensionsrückdeckung Gestellungsbetrieb zugeordnet sind, zurückbezahlt. Die betreffende Zahlung wurde über das in der voranschlagsunwirksamen Gebarung hierfür geführte Sachkonto 370000 IKB – Erlöse Aktienverkauf (Pensionsabdeckung) getätigt.
Zudem hat der Leiter des Gestellungsbetriebes neben dieser Zahlungsbuchung ergänzend noch eine weitere buchhalterische (kamerale) Buchung betreffend Tilgung Handverlag in derselben Betragshöhe
von € 1.233.485,99 sowohl auf dem Sachkonto 368000 Verrkto. Stadt
Innsbruck („Startkapital“) als auch auf dem Sachkonto 823000 Zinsen
– getätigt. Die Kontrollabteilung merkte in diesem Zusammenhang ergänzend an, dass sich gegenüber der obigen dritten Teilzahlung eine
geringfügige Differenz von € 0,10 ergab.
Abschließend hielt die Kontrollabteilung zum in der voranschlagsunwirksamen Gebarung ausgewiesenen Sachkonto 368000 Verrkto.
Stadt Innsbruck („Startkapital“) fest, dass durch diese Buchungsgepflogenheit auf dem in Rede stehenden Sachkonto somit noch ein
(buchhalterischer) Zahlungsrückstand in Höhe von € 372.583,85 dargestellt wird.
Im Hinblick auf die diesem Termingeld (Finanzvermögen) zugrundeliegende Zweckbindung – Deckung künftiger Pensionslasten der seinerzeitig an die IKB AG zugewiesenen Bediensteten – empfahl die Kontrollabteilung aus diesem Grunde eine Rückführung des gesamten
Betrages in Höhe von € 1.233.485,89 an den Gestellungsbetrieb der
Stadt Innsbruck.
In der Stellungnahme wurde dazu berichtet, dass die betreffende Empfehlung der Kontrollabteilung von der Abteilungsleitung der MA IV geprüft werde.
5.3.2 Sachkonto 279100 Handverlag

„Veranlagung“ – offener Vor dem Hintergrund der vollständigen Rückerstattung der städtischen
(rückzahlbarer) Saldo – Geldmittel zeigte sich die Kontrollabteilung erstaunt, dass auf dem
Empfehlung
Sachkonto 279100 Handverlag („Veranlagung“) noch ein offener (rück-

zahlbarer) Saldo in Höhe von € 676.431,13 zum 31.12.2017 ausgewiesen ist.

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Zl. KA-07390/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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