Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
- S.161
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Im Zuge diesbezüglicher Recherchen stellte die Kontrollabteilung fest,
dass im Jahr 2005 dem Gestellungsbetrieb bei der Ermittlung des jährlichen Rückzahlungsbetrages betreffend städtischer Abgangsdeckung
irrtümlicherweise ein Berechnungsfehler unterlaufen ist. Aufgrund einer
in diesem Kontext unzutreffenden Verbuchung bzw. durchgeführten
Stornobuchung auf unterschiedlichen Sachkonten errechnete sich dieser Betrag in Höhe von € 676.431,13.
Dieser für den Gestellungsbetrieb nicht zuordenbare Betrag von
€ 676.431,13 wurde schließlich bis ins Jahr 2017 auf mehreren verschiedenen Sachkonten der voranschlagsunwirksamen Gebarung
(bspw. 279100 Handverlag, 370000 - IKB Erlöse Aktienverkauf [Pensionsabdeckung], 390000 Passive Rechnungsabgrenzung) abwechselnd
buchhalterisch ausgewiesen.
Die Kontrollabteilung merkte in diesem Kontext an, dass es sich hierbei
um eine buchhalterische Fehlbuchung handelte und keine kassenwirksame Folgewirkung damit verbunden ist. Noch während der Prüfung
hat der von der Kontrollabteilung auf diesen Sachverhalt aufmerksam
gemachte Leiter des Gestellungsbetriebes diesen Mangel umgehend
behoben.
Im Hinblick auf die in diesem Kapitel festgestellten Beanstandungen
bei den beiden Sachkonten in der voranschlagsunwirksamen Gebarung des Gestellungsbetriebes – 279100 Handverlag und 368000 Verrechnungskonto Stadt – regte die Kontrollabteilung an, künftig zumindest einmal jährlich (bspw. bei der Erstellung der Jahresrechnung) eine
koordinierte Plausibilitätskontrolle mit dem Amt für Rechnungswesen,
in dessen Aufgabenbereich das Erstellen des städtischen Rechnungsabschlusses sowie die Rechnungsabschlüsse der Betriebe gewerblicher Art fällt, durchzuführen.
Im Anhörungsverfahren teilte das Amt für Gestellungsbetrieb mit, die
Empfehlung der Kontrollabteilung umzusetzen.
5.4 Kassenabschluss
(Buchmäßiger)
Kassenbestand
Der (buchmäßige) Kassenbestand der im Untervoranschlag Gestellungsbetrieb abgewickelten Gebarung stellt sich gemäß den im Zuge
der Einschau bereitgestellten Prüfungsunterlagen zum Jahresende
2017 (und im Vergleich dazu zum jeweiligen Ende der Jahre 2016 und
2015) folgendermaßen dar:
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Zl. KA-07390/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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