Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
- S.177
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Für die Jahre 2009 bis 2038 wurde vom Anlagebeirat ein Budgetzuschuss von insgesamt € 4,5 Mio. p.a. empfohlen (Beiratssitzung vom
03.04.2008). Dahingehend war den weiteren Protokollen der Anlagebeiratssitzungen zu entnehmen, dass diesbezüglich in den zugrunde liegenden Berechnungen des externen Controllers der Budgetzuschuss
von rd. € 1,5 Mio. für die Jahre bis 2038 und jener über € 3,0 Mio. für die
Jahre bis 2041 unterstellt worden ist.
Ausdehnung der
Budgetzuschüsse und
künftige Valorisierung
Zum Zeitpunkt Anfang 2012 zeigten die Berechnungen des Aktuars und
des externen Controllers aufgrund verschiedener Umstände erneut eine
negative Entwicklung der Deckungslücke auf. Auf dieser Grundlage
wurde vom Anlagebeirat in Abstimmung mit den Vorschlägen des externen Controllers zur bestmöglichen Schließung der Deckungslücke einerseits die Ausdehnung der bislang für die Zeiträume bis 2038 und 2041
festgelegten Budgetzuschüsse (€ 4,5 Mio. jährlich) auf die Jahre 2042
bis 2050 (in der Höhe des jeweils maximalen Bedarfs für die Abdeckung
der Pensionsverbindlichkeiten) empfohlen. Andererseits sprach sich der
Anlagebeirat für eine (künftige) Valorisierung der Budgetzuschüsse ab
dem Jahr 2013 um 2 % p.a. aus.
Wie ein Blick auf die zur Abwicklung der Budgetzuschüsse im städtischen Haushalt geführte Voranschlagspost zeigte, wurde die empfohlene jährliche 2 %ige Valorisierung ab dem Jahr 2013 umgesetzt. Für das
Haushaltsjahr 2018 war von der Stadt in diesem Zusammenhang ein
Budgetzuschuss in Höhe von € 5.067.000,00 präliminiert.
Veränderte
Zeitschiene in Bezug
auf die Verwertung der
Immobilieninvestments
Die im Vorfeld der langfristigen Veranlagung vorgenommenen Berechnungen führten damals zum Ergebnis, dass die Finanzveranlagung bei
Zutreffen bestimmter Annahmen und Entwicklung (grundsätzlich) bis
zum Jahr 2039 ausreichen sollten, um die (restlichen) Pensionsverbindlichkeiten bedienen zu können. Ab dem Jahr 2040 bis zum Ende des
Betrachtungszeitraumes im Jahr 2050 war eine Bedeckung der restlichen Verbindlichkeiten im Wege der Verwertung (oder Beleihung) der
regionalen Immobilienprojekte vorgesehen.
Über die vergangenen Jahre traten verschiedenste Umstände ein, welche aus Sicht der Stadt Innsbruck diverse Maßnahmen (zusätzliche
Budgetzuschüsse zur Finanzierung des Gesamtsystems Gestellungsbetrieb) erforderlich machten. Diese Einflüsse wirkten sich klarerweise
auch auf die ursprünglich angedachte Zeitschiene in Bezug auf die Gesamtveranlagung aus.
Die vom externen Controller angestellten Simulationsstudien (bzw. Strategieanalysen) zeigten zuletzt, dass das Finanzvermögen mit hoher
Wahrscheinlichkeit bis zu den Jahren 2023/2024 zur Bedienung der
Pensionsverbindlichkeiten ausreichen sollte.
Anregungen
des Anlage- bzw.
Finanzbeirates in
Richtung außerordentlicher oder höher
valorisierter Budgetzuschüsse –
Empfehlung
Vor dem Hintergrund dieses zeitlichen Näherrückens des Aufbrauchens
der Finanzveranlagung wurden vom Anlagebeirat seit dem Jahr 2013
mehrere Maßnahmen zur bestmöglichen Schließung der Deckungslücke
in folgende Richtungen vorgeschlagen:
früherer Verwertungsbeginn bezogen auf die regionalen Immobilienveranlagungen
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Zl. KA-07390/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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