Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.178

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 außerordentliche Budgetzuschüsse (also zusätzlich zu den bestehenden jährlichen Zuschüssen im wertangepassten Ausmaß von
€ 4,5 Mio.)
 höhere Valorisierung der bestehenden Budgetzuschüsse (bspw. 3 %
p.a. anstelle der bislang gepflogenen 2 % p.a.)
Diese Empfehlungen des Beirates wurden vom Stadtsenat im Rahmen
der halbjährlichen Berichterstattung durch die Fachdienststelle (MA IV)
zustimmend zur Kenntnis genommen.
Zuletzt sprach sich der Finanzbeirat in seiner Sitzung vom 30.05.2017
zur Schließung der Deckungslücke erneut für außerordentliche Budgetzuschüsse oder eine höhere Valorisierung der Budgetzuschüsse aus.
Eine dahingehende Umsetzung war für die Kontrollabteilung im Zuge der
laufenden Einschau nicht feststellbar.
Aus diesem Grund rief die Kontrollabteilung die Empfehlungen des Anlage- bzw. Finanzbeirates im Zusammenhang mit außerordentlichen
oder höher valorisierten Budgetzuschüssen als (eine) Möglichkeit der
Schließung der Deckungslücke in Erinnerung und empfahl der Stadt
Innsbruck als Investor, in diese Richtung gehende Maßnahmen ab dem
Budgetjahr 2019 in Erwägung zu ziehen.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme wurde darauf verwiesen, dass
sich der Finanzbeirat – wie in der Vergangenheit auch – bereits in der
nächsten Sitzung unter anderem zur Sicherstellung der Finanzerfordernisse des Gestellungsbetriebes beraten wird. Die dahingehenden Empfehlungen werden dem Gemeinderat als Entscheidungsgrundlage vorgelegt.
Erträge aus
Immobilieninvestments
und Strategie
Immobilienverwertung –
Empfehlung

Bezüglich der Erträge hinsichtlich der regionalen Immobilieninvestitionen
als Teil der Gesamtveranlagung wurde vom Beiratsvorsitzenden in der
Sitzung vom 03.05.2016 darauf hingewiesen, dass diese in der Vergangenheit zwar von der Stadt Innsbruck vereinnahmt, jedoch nicht an den
Gestellungsbetrieb weitergeleitet worden sind. Im Bewertungs- und Berechnungssystem bezüglich des Gestellungsbetriebes wirkt sich dieser
Umstand auf die Deckungslücke erhöhend aus.
Vor dem Hintergrund des zeitlichen Näherrückens der Deckungslücke
wurde vom Beirat auf die Notwendigkeit detaillierter strategischer Planungen zur Schließung der Deckungslücke verwiesen. Insbesondere
wurde dahingehend auf einen Verwertungsbeginn der Immobilien bereits
ab den Jahren 2023/2024 (bis dahin wahrscheinliches Aufbrauchen des
Finanzvermögens) hingewiesen.
Dem Protokoll der Sitzung des Finanzbeirates vom 30.05.2017 waren in
diesem Zusammenhang folgende Empfehlungen zu entnehmen:
 Verwertungsbeginn der Immobilien bereits ab dem Jahr 2024
Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird das Finanzvermögen im Laufe des
Jahres 2024 aufgebraucht sein, sodass danach Zahlungsflüsse aus
dem Immobilienvermögen notwendig werden. Bereits jetzt sind strategische Überlegungen betreffend die Verwertung von Immobilien –
z.B. durch Verkauf oder Beleihung – anzustellen.

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Zl. KA-07390/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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