Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.179

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 Einbeziehung der kalkulierten, tatsächlich erzielten Erträge aus den
für die Pensionsrückdeckung zweckgewidmeten Immobilieninvestments
Der Vollständigkeit halber erwähnte die Kontrollabteilung, dass sich der
Finanzbeirat in seiner Sitzung vom 15.11.2017 (das war das letzte der
Kontrollabteilung im Zuge der gegenständlichen Einschau vorgelegte
Sitzungsprotokoll) unter Tagesordnungspunkt 5 mit der „Strategie Immobilien“ beschäftigte. In Grundzügen wurden dabei zwei Denk- bzw.
Modellvarianten aufgezeigt. Die damalige Frau Bürgermeisterin brachte
als Mitglied des Finanzbeirates den Vorschlag ein, die Entscheidungsgrundlagen im ersten Halbjahr 2018 (weiter) entscheidungsreif zu konkretisieren. Dieser Vorgehensweise wurde vom Beirat zugestimmt. Der
Stadtsenat nahm die dargestellten Empfehlungen des Finanzbeirates im
Rahmen der üblichen Berichte der Fachdienststelle (MA IV) ebenfalls
zustimmend zur Kenntnis.
Die Kontrollabteilung rief die hier aufgezeigten Empfehlungen des Anlage- bzw. Finanzbeirates im Zusammenhang mit den Immobilieninvestments in Erinnerung und empfahl der Stadt Innsbruck als Investor eine
Umsetzung in Erwägung zu ziehen.
Im Anhörungsverfahren wurde dazu mitgeteilt, dass diesbezügliche Veranlassungen bereits getroffen worden sind.
Sicherheit der
Pensionszahlungen
jedenfalls gewährleistet

Abschließend erwähnte die Kontrollabteilung, dass im Wege der Beratungen und Empfehlungen des Anlage- bzw. Finanzbeirates immer darauf hingewiesen worden ist, dass die Sicherheit der Pensionszahlungen
trotz der ermittelten Deckungslücke gewährleistet ist.
7.3 Auszahlungserfordernisse gemäß letzter „Strategieanalyse“

Nominale Auszahlungserfordernisse gemäß
letzter Berechnung aus
dem Jahr 2017

In der vom externen Controller zuletzt am 28.04.2017 erstellten „Strategieanalyse“ wird von ihm darauf hingewiesen, dass die gesamten Pensionsverbindlichkeiten der Stadt Innsbruck im Zusammenhang mit dem
Gestellungsbetrieb von einem Aktuar mittels eines Gutachtens im März
2017 (neu) hochgerechnet worden sind. Die auf dieser Grundlage ermittelten bzw. prognostizierten nominalen Auszahlungserfordernisse zur
Bedienung der Pensionsverbindlichkeiten (Ausgaben abzüglich Einnahmen) bezogen auf den definierten Betrachtungszeitraum bis 2050 zeigen
dabei das folgende Bild:

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Zl. KA-07390/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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