Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.188

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GR-Beschluss vom
15.02.2017

Der Gemeinderat ermächtigte und beauftragte die MA IV mit Beschluss
vom 15.02.2017, für die benötigten Mittel in Bezug auf das Projekt Neubau Patscherkofelbahn ein Finanzierungskonzept samt Bedeckungsplan
auszuarbeiten. Dieses Finanzierungskonzept wurde vom Gemeinderat
letztlich in seiner Sitzung vom 13.07.2017 zur Kenntnis genommen. Im
Hinblick auf die hier dargestellten Direktkredite wurde vom GR beschlossen, dass zur Projektzwischenfinanzierung im Sinne der Kostenund Risikominimierung und aufbauend auf die bisherigen Gemeinderatsbeschlüsse Finanzmittel des Gestellungsbetriebes heranzuziehen
sind. Diese sind marktüblich zu verzinsen.

Zwischenfinanzierung des
variabel verzinsten
Fremdfinanzierungsanteils (Tranche 1 bis 4)

Vom damals zur Finanzierung des Projektes Neubau Patscherkofelbahn
insgesamt veranschlagten (Fremd-)Kapitalbedarf von insgesamt € 55,33
Mio. war unter anderem vorgesehen, einen Anteil von 25 % (€ 13,8 Mio.)
anhand variabel verzinster rückzuzahlender Abstattungskredite zu beanspruchen.
Betreffend diesen Anteil war eine Vorfinanzierung der langfristigen Kreditaufnahmen aus Mitteln des Gestellungsbetriebes vorgesehen. Nach
Ablauf der Direktkredittranchen in den Jahren 2021 (Tranche 1), 2022
(Tranchen 2 und 3) sowie 2023 (Tranche 4) ist eine Anschlussfinanzierung bei Banken mit einer möglichst projektentsprechenden Laufzeit
geplant.

Übrige Direktkredittranchen (5, 6, 7 und 8)

Die weiteren in der obigen Übersicht angeführten Direktkredittranchen
(Tranchen 5, 6, 7 und 8) haben lediglich eine kurze Laufzeit (bis
02.07.2018) aufgewiesen und dienten ebenfalls der Finanzierung von
Gesellschaftereinlagen der Stadt Innsbruck für den Neubau der
Patscherkofelbahn. Hinsichtlich dieser Direktkreditbeträge war eine
Rückführung aus zu beanspruchenden Kreditmitteln bei anderen Kreditgebern vorgesehen, welche ursprünglich für Mitte Juli 2018 erwartet
worden war.
Eine Ende Juli 2018 mit dem zuständigen Sachbearbeiter der MA IV
dahingehend geführte Rücksprache ergab, dass die mit 02.07.2018 befristeten kurzfristigen Direktkredittranchen (5 bis 8) vorerst bis
31.10.2018 prolongiert worden sind.

Aktenvermerke als
Grundlage der
Ver- und
Abrechnungsdetails

Da im Falle dieser Direktkredite aus zivilrechtlicher Sicht keine Kreditverträge abgeschlossen werden konnten, wurden die für die jeweiligen
Auszahlungstranchen maßgeblichen Verrechnungsdetails im Rahmen
von Aktenvermerken (betitelt mit „Konditionenblatt“), welche von dem für
die Veranlagungen des Gestellungsbetriebes zuständigen Mitarbeiter
der MA IV unterfertigt worden sind, festgehalten.
Die darin dokumentierten Regelungen folgen der Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes, um den Gestellungsbetrieb durch diese Konstruktion von Direktkrediten an die Stadt nicht schlechter zu stellen, als
bei einer alternativen Veranlagung von Geldmitteln des GESB (bspw.
Termingelder etc.).

Berechnung der Zinsen

Die Berechnung der in den Aktenvermerken angegebenen Zinsen war
für die Kontrollabteilung vollständig nachvollziehbar.

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Zl. KA-07390/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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