Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
- S.189
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Bezahlung der Zinsen –
Empfehlung
Zur Bezahlung dieser Zinsen ist in den Aktenvermerken festgehalten,
dass diese in Form von Erhöhungen zu den jährlichen Zuschüssen an
den Gestellungsbetrieb erfolgen. Diesbezügliche Nachtragskreditansuchen sind zeitgerecht zu stellen.
Von der Kontrollabteilung wurde darauf hingewiesen, dass bis zum Zeitpunkt des Abschlusses ihrer Prüfungshandlungen Ende Juni 2018 keine
dahingehenden Zahlungen von der Stadt Innsbruck an den Gestellungsbetrieb festzustellen waren. Nach Einschätzung der Kontrollabteilung –
zumindest ist dies im Zuge der getroffenen Formulierungen in den maßgeblichen Aktenvermerken so festgehalten – ist vorgesehen, dass die
Zinsen zu den jeweiligen Zinsterminen auch zu bezahlen sind.
Von der Kontrollabteilung wurde auf die im Rahmen von (internen) Aktenvermerken getroffenen Verrechnungsregelungen hingewiesen und
empfohlen, bezüglich der Zinszahlungen eine Klärung vorzunehmen.
Nach Meinung der Kontrollabteilung wären im Mai 2018 (bzw. im Juli
2018) entsprechende Zinszahlungen (betitelt als Abgangsdeckung) an
den GESB zu überweisen gewesen. Von der MA IV wurde im Anhörungsverfahren darauf hingewiesen, dass durch die Sperre der Voranschlagspost der Verzug unvermeidlich ist/war. Für die Zukunft werden
Verbesserungen ins Auge gefasst.
Zusammenfassende
Stellungnahme des
Finanzbeirates
Der Finanzbeirat hat sich in seiner Sitzung am 08.11.2018 ausführlich
mit dem (Vor-)Bericht über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung
des Gestellungsbetriebes der Stadt Innsbruck befasst und die den Finanzbeirat betreffenden Ausführungen zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Finanzbeirat wird insbesondere die von der Kontrollabteilung in Erinnerung gerufenen Empfehlungen des Anlage- bzw. Finanzbeirates
bezüglich außerordentliche oder höher valorisierte Budgetzuschüsse
und hinsichtlich der Immobilieninvestments weiter im Auge behalten und
gegebenenfalls weitere diesbezügliche Beschlüsse/Empfehlungen fassen.
Beschluss des Kontrollausschusses vom 03.12.2018
Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der
Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 13.12.2018 zur Kenntnis gebracht.
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-07390/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
56