Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll_27_02_2014_gsw.pdf
- S.31
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näheren Modalitäten dazu sind Inhalt eines i.d.R. vom Amt für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen erlassenen veranstaltungsrechtlichen Bescheides und werden in Absprache mit der Bau- und Feuerpolizei bzw. der BFI festgelegt.
Die Kosten für die Einrichtung einer Brandsicherheitswache und einer
allfälligen Bereitstellung von Feuerlöschgeräten sind vom Veranstalter
zu tragen.
Jeder Mitarbeiter der BFI ist, sofern er die entsprechende Ausbildung
absolviert hat, zum Brandsicherheitswachdienst einzuteilen. Die Personaleinteilung wird nach Festlegung der Dienste durch den Offizier für
den vorbeugenden Brandschutz vom Dienstleiter vorgenommen.
Brandsicherheitswachdienste werden von den Mitarbeitern in ihrer
Freizeit geleistet und sind laut Dienstordnung in Uniform zu absolvieren.
Abgeltung
Brandsicherheitswachdienste werden in Form pauschaler Nebengebühren abgegolten, wobei sich die Tarife zum Prüfungszeitpunkt bis
einschließlich vier Stunden zwischen € 84,60 brutto und € 109,76 brutto
(abhängig von Tageszeit und Wochentag) bewegten. Ab der fünften
Stunde gelten gesonderte Sätze.
Weiterverrechnung
Im Jahr 2012 waren monatlich durchschnittlich 36 Mitarbeiter der BFI
zu Brandsicherheitswachdiensten eingeteilt. Die in diesem Rahmen
aufgelaufenen Nebengebühren werden den Veranstaltern 1 : 1 weiterverrechnet. Die Rechnungslegung erfolgt allerdings nicht durch die BFI,
sondern durch einen Mitarbeiter der Bau- und Feuerpolizei anhand der
Aufzeichnungen des Inspektionsorganes der Bau- und Feuerpolizei
oder der Einsatzberichte der BFI.
Fehlende Kostendeckung
Bezüglich der Kostenvorschreibung für die Brandsicherheitswachen
wurde festgestellt, dass die den Veranstaltern verrechneten Tarife nicht
den tatsächlichen Aufwand der Stadtgemeinde decken. Um dies zu
erreichen, müssten zumindest auch die Dienstgeberanteile (bei Vertragsbediensteten rd. 26 %) berücksichtigt werden.
Im Sinne der Kostenwahrheit hat die Kontrollabteilung empfohlen, die
Verrechnungsmodalitäten entsprechend zu adaptieren und Überlegungen anzustellen, inwieweit den Veranstaltern über den tatsächlichen
Nebengebührenaufwand hinaus ein prozentueller Zuschlag als Abgeltung für den Verwaltungsaufwand berechnet werden sollte.
In der Stellungnahme kündigte die BFI an, dass es diesbezüglich Änderungen in den Vereinbarungen – sowohl mit der Bau- und Feuerpolizei
als auch dem Amt für Personalwesen – mit dem Ziel geben werde, kostendeckende Einnahmen für den Stadtmagistrat zu tätigen. Für die
Brandsicherheitswachdienste sollte dem entsprechend auch der
Dienstgeberanteil bzw. ein Zuschlag für den Verwaltungsaufwand verrechnet werden, wobei die Höhe vom Amt für Personalwesen festzusetzen sein werde.
Abwicklung der
Einnahmen
Die Kontrollabteilung hat weiters festgestellt, dass die im Rahmen der
Brandsicherheitswachdienste anfallenden Nebengebühren zwar aufwandsmäßig die BFI belasten, sämtliche Erlöse jedoch auf eine Einnahmenpost der Bau- und Feuerpolizei fließen.
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Zl. KA-8252/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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