Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.196

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2018
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Vorjahr um mehr als € 1,14 Mio. Auch für die Tagesheimbetreuung an
den Pflichtschulen (Volksschulen, Mittelschulen und Sonderschulen) fielen Mehrausgaben von rd. € 919,0 Tsd. an.
Finanzausgleich
2017 bis 2021

Nach nunmehr neun Jahren (2008 bis 2016 - FAG 2008) wird der Finanzausgleich mittlerweile neu geregelt. Das hierfür maßgebende Bundesgesetz, mit dem der Finanzausgleich für die Jahre 2017 bis 2021 verfügt
wird und sonstige finanzausgleichsrechtliche Bestimmungen getroffen
wurden (Finanzausgleichsgesetz 2017 - FAG 2017), trat mit 01.01.2017 in
Kraft.
Mit dem Finanzausgleich werden im Wesentlichen die Kostentragung der
jeweiligen Gebietskörperschaften, die Verteilung der Besteuerungsrechte
und Abgabenerträge sowie Finanzzuweisungen und Zuschüsse geregelt.
Für die Gemeinden ergibt sich vor allem eine einfachere Ertragsanteilsberechnung und sieht der (neue) Finanzausgleich zusätzliche Mittel für
strukturschwache Gemeinden und den Integrationsbereich vor. Zudem
werden mit dem Finanzausgleich für die Jahre 2017 bis 2021 verschiedene Strukturreformen umgesetzt.

Ausschließliche
Gemeindeabgaben

Aus dem Titel „Ausschließliche Gemeindeabgaben“ wurden im Wirtschaftsjahr 2017 Steuern, Nebenansprüche, Interessentenbeiträge, Verwaltungsabgaben, Kommissionsgebühren und Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen in Höhe von € 116,8 Mio. vorgeschrieben. Gegenüber dem Präliminare von insgesamt rd. € 115,0 Mio. waren
daher Mehreinnahmen in Höhe von rd. € 1,8 Mio. bzw. rd. 1,5 % zu verzeichnen.
Ein Vergleich der im Jahr 2016 ausgewiesenen Vorschreibungen an
„Ausschließlichen Gemeindeabgaben“ in Höhe von rd. € 114,1 Mio. mit
jenen des Jahres 2017 zeigte Mehreinnahmen von rd. € 2,7 Mio. bzw.
2,3 %, die im Wesentlichen auf die Erhöhung der Einnahmen aus der
Kommunalsteuer und aus dem Erschließungsbeitrag zurückzuführen sind.
Mit einem Betrag von rd. € 59,3 Mio. oder 50,8 % stellt die Kommunalsteuer die wesentlichste Einnahmenquelle in Bezug auf die „Ausschließlichen Gemeindeabgaben“ dar. Im Vergleich zum Jahr 2016 hat die
Stadtgemeinde Innsbruck im Prüfungsjahr 2017 um rd. € 1,9 Mio. mehr
Kommunalsteuer in Rechnung gestellt.
Darüber hinaus sind die Grundsteuer für Grundvermögen mit
rd. € 11,6 Mio. oder 10,0 %, die Gebrauchsabgabe mit rd. € 8,0 Mio. oder
6,9 %, die Kurzparkzonenabgabe (inkl. Anwohnerparkkarten) mit rd. € 8,2
Mio. oder 7,0 %, sowie die Interessentenbeiträge in Höhe von rd.
€ 5,2 Mio. oder 4,5 % der „Ausschließlichen Gemeindeabgaben“ bedeutende Einnahmen.
An Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen
und -anlagen hat die Stadt Innsbruck im Jahr 2017 einen Betrag von gesamt ca. € 21,1 Mio. vorgeschrieben.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-10555/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

7