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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll_27_02_2014_gsw.pdf

- S.32

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Allerdings betrafen rd. 2/3 des im Jahr 2012 bei der Bau- und Feuerpolizei getätigten Einnahmenvolumens (Gesamteinnahmen 2012: €
189,1 Tsd.) die im Wege der Lohn- und Gehaltsverrechnung abgerechneten Nebengebühren für von BFI-Mitarbeitern geleistete Brandsicherheitswachdienste.
Aus Gründen der Transparenz regte die Kontrollabteilung an, künftig
den auf die BFI entfallenden Anteil auf eine beim TA „Berufsfeuerwehr“
entsprechend einzurichtende Einnahmepost umzubuchen.
Die BFI ließ diesbezüglich durchblicken, mit der MA IV eine entsprechende Vereinbarung zu treffen.
Nicht veranstaltungsbedingt vorgeschriebene
Brandsicherheitswachen

Laut Einsatzstatistik hat die BFI im Jahr 2010 gesamt 818, im Jahr
2011 insgesamt 827 und im Jahr 2012 gesamt 1.477 Brandsicherheitswachen absolviert. Nach Aussage des Branddirektors ist der „Ausreißer“ im Jahr 2012 im Wesentlichen auf zusätzliche Brandsicherheitswachdienste anlässlich von Umbauarbeiten in einem Einkaufszentrum zurückzuführen.
Diesbezügliche Recherchen der Kontrollabteilung haben ergeben, dass
die BFI im Jahr 2012 neben veranstaltungsbedingt vorgeschriebenen
Brandsicherheitswachen im Rahmen feuerpolizeilicher Ersatzmaßnahmen häufig auch von Firmen im Zuge von Umbauarbeiten bei Heißarbeiten wie Flämmen, Schweißen, Löten u.ä. bzw. bei Außerbetriebnahmen von technischen Brandschutzeinrichtungen mit der Beistellung
einer Brandsicherheitswache beauftragt worden ist. Diese könnten
zwar vom Verursacher selbst durch geeignetes Personal gestellt werden, die Auftraggeber haben sich diesbezüglich jedoch für eine klare
Präferenz der BFI ausgesprochen. Darüber hinaus hat die BFI etliche
Brandsicherheitswachdienste über gesonderten Veranstalterwunsch,
teilweise auch unter Einbindung Freiwilliger Feuerwehreinheiten (wie
z.B. Bergsilvester) durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurden mit
den Auftraggebern teilweise schriftliche (Werk-)Verträge abgeschlossen. Die nähren Modalitäten zum Ablauf der Beauftragungen wurden
vom Offizier für den vorbeugenden Brandschutz, wie für alle anderen
Brandsicherheitswachdienste auch, jeweils in Form von schriftlichen
Dienstinformationen festgelegt. Ebenso wurde die Absolvierung der
Dienste in Einsatzuniform und mit Ausrüstungsgegenständen der BFI
(wie Funkgerät, Handlampe etc.) verlangt.

Abrechnung

Abweichend vom sonst üblichen Procedere ist die Verrechnung dieser
Dienstleistungen von der BFI selbst bewerkstelligt worden. Auch wurden die bei diesen Aufträgen beteiligten Mitarbeiter den Auftraggebern
nicht mit den pauschalen Nebengebühren, sondern nach Maßgabe des
in der Tarifordnung der Feuerwehr der Stadt Innsbruck (für entgeltliche
Einsatzleistungen bzw. Beistellung von Geräten) festgelegten Tarifes in
Höhe von € 30,00 pro Stunde fakturiert. Zudem erfolgten die Zahlungsflüsse nicht über das Hauptkonto der Stadtgemeinde Innsbruck, sondern sind diese über die Bankverbindung des Sport- und Kulturvereines
der BFI bzw. über ein von einem Mitarbeiter der BFI zur Verfügung
gestelltes privates Subkonto abgewickelt worden. Sofern Mitglieder der
FF beteiligt waren, hat man sich der Bankverbindung des Bezirksfeuerwehrverbandes Innsbruck-Stadt bedient. In weiterer Folge sind
entsprechende Barbehebungen getätigt und anschließend die Entgelte
brutto für netto an die jeweils involvierten Mitarbeiter ausgezahlt wor-

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Zl. KA-8252/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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