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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.206

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Der Schuldenstand per 31.12.2017 verteilt sich mit 85,94 % auf die
Schuldenart 1 (€ 67.339.481,62), mit 10,86 % auf die Schuldenart 2
(€ 8.510.904,17) und mit 3,19 % auf die Schuldenart 4
(€ 2.502.576,29).
Entwicklung des
Schuldenstandes in
Abhängigkeit der
Schuldenart

Nachdem die im Jahr 2017 (bzw. Ende des Jahres 2016) neu beanspruchten Kreditmittel der Schuldenart 1 zuzuordnen sind, kam es im
Vergleich zum Vorjahr zu einer noch deutlicheren Verschiebung bei der
Zuordnung der Schuldenstände zu den jeweiligen Schuldenarten zugunsten der Schuldenart 1.

Weiterverrechnung
Zins- und Tilgungszahlungen für Schulden
der Schuldenart 4 –
Empfehlung

Der Schuldenart 4 sind zum 31.12.2017 insgesamt 6 Darlehen und Kredite zugeordnet. Die Prüfung der zugrunde liegenden Verträge zeigte, dass
sowohl die Zinszahlungen (2017: € 23.962,34) als auch die Tilgungen
(2017: € 159.972,88) von der Stadt Innsbruck zur Gänze weiterverrechnet worden sind. Die Vereinnahmung der Refundierungsbeträge erfolgt(e) im städtischen Haushalt im UA 911000 – Darlehen (soweit nicht
aufgeteilt) auf den Voranschlagsposten 249000 – Darlehen an Finanzunternehmen und andere sowie 820000 – Zinsen aus Darlehen.
Insgesamt ergab die diesbezügliche Detailprüfung wie in den Vorjahren
aus betraglicher Sicht keine Beanstandungen. Aus buchhalterischer Sicht
wurde von der Kontrollabteilung allerdings darauf hingewiesen, dass von
der Fachdienststelle – wohl irrtümlich – ein Zinsbetrag von € 2.587,03
versehentlich auf die Vp. 249000 – Darlehen an Finanzunternehmen und
andere anstelle auf 820000 – Zinsen aus Darlehen gebucht worden ist.
Von der Kontrollabteilung wurde empfohlen, künftig erhöhtes Augenmerk
auf die korrekte buchhalterische Verarbeitung der Einnahmen aus der
Weiterverrechnung der Zins- und Tilgungszahlungen zu legen.

Schulden der
Schuldenart 4 in
Verbindung mit
„Nachweis über
gegebene Darlehen“ –
Empfehlung

Neben anderen Positionen werden die in der Schuldenart 4 dokumentierten Darlehen und Kredite aufgrund der (vertraglichen) Konstruktion der
Weiterverrechnung der Zins- und Tilgungszahlungen an die betroffenen
Rechtsträger in der Jahresrechnung auch im „Nachweis über gegebene
Darlehen (gemäß § 17 Abs. 2 Z 5 VRV)“ abgebildet.
Bei der dahingehenden Verifizierung der in der Jahresrechnung 2017
ausgewiesenen Endstände war für die Kontrollabteilung auffällig, dass
diese – im Unterschied zu Vorjahren – bei 5 der 6 maßgeblichen Darlehen im „Nachweis über gegebene Darlehen“ mit durchwegs höheren
Werten angegeben worden sind, als die zugrunde liegenden Darlehen
zum Ende des Jahres 2017 aushafteten.
Die Kontrollabteilung empfahl, die von ihr aufgezeigten Angaben im angeführten Nachweis zu überprüfen und in künftigen Jahresrechnungen
gegebenenfalls korrigiert (und übereinstimmend mit dem Schuldennachweis) darzustellen. Im Anhörungsverfahren sagte die MA IV zu, die Empfehlung der Kontrollabteilung umzusetzen.

Kapitaltilgung und
Zinsen

Im Vergleich zum Vorjahr zeigte sich verursacht durch die Inanspruchnahme der Neukredittranchen (I und II) bei der EIB im Jahr 2016 sowie
der ab dem Jahr 2017 dahingehend zu leistenden Zinszahlungen eine
Erhöhung bei den Zahlungen für Zinsen (2017: € 720.402,15; 2016:
€ 375.591,52). Diese Kredite sind im Rahmen einer insgesamt
25-jährigen Kreditlaufzeit mittels Kapitalraten (ab den Jahren 2021 bzw.

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Zl. KA-10555/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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