Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll_27_02_2014_gsw.pdf
- S.33
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den. Auf diese Art und Weise ist im Jahr 2012 für rd. 4.700 Stunden
geleistete Brandsicherheitswachdienste ein Betrag in Höhe von
€ 141.240,00 an Bedienstete der BFI zur Auszahlung gekommen.
Die Kontrollabteilung hielt diese mit dem Dienstgeber offenbar nicht
abgesprochene Vorgangsweise u.a. auch aus versicherungsrechtlichen
Gründen im Hinblick möglicher Unfälle für äußerst bedenklich. Als Reaktion hat die BFI in der Zwischenzeit veranlasst, dass allfällige von
Auftraggebern aus Präferenzgründen an die BFI vergebene Brandsicherheitswachdienste ausschließlich über die Lohn- und Gehaltsverrechnung und mit den im Nebengebührenkatalog vorgesehenen Tarifen
abgerechnet werden.
Mehrleistungsvergütung
Offiziere
Die vier Einsatzoffiziere sowie der im Tagdienst verwendete Offizier für
den vorbeugenden Brandschutz stehen seit Jänner 2005 im Genuss
einer Mehrleistungsvergütung. Diese wird ausschließlich für quantitative Mehrleistungen, d.h. für zeitlichen Mehraufwand für Dienstleistungen im Bereich der zugeteilten Sachaufgabengebiete gewährt. Als
Äquivalent für 10 Monatsstunden zeitlichen Mehraufwand belief sie sich
zum Prüfungszeitpunkt pauschal auf € 183,25 und entsprach der monatlichen Referentenentschädigung. Die Zuerkennung wurde ausgesprochen, so lange die zeitlichen Mehrleistungen auch erforderlich
sind. Beim Offizier für den vorbeugenden Brandschutz sind die geforderten 10 Stunden Mehrleistung pro Monat im Zeiterfassungssystem
hinterlegt, für die vier Einsatzoffiziere hat der Branddirektor entsprechende Aufzeichnungen über die Erbringung dieser Stunden zu führen.
Auf die diesbezüglichen Unterlagen angesprochen, hat der Branddirektor das Fehlen derartiger Aufzeichnungen eingeräumt.
Auswertungen
Clockwork
Eine Auswertung der Zeitbuchungen im Clockwork Ende September
2013 betreffend den Offizier für den vorbeugenden Brandschutz hat ein
Gleitzeitminus von 80,31 Stunden ergeben, wobei dieser Saldo auch
schon zu Beginn des Durchrechnungszeitraumes am 01.04.2013 mit
89,22 Stunden im Minus war.
In diesem Zusammenhang hat die Kontrollabteilung aufgezeigt, dass in
der Gleitzeitordnung derzeit die Vorgangsweise zum Ausgleich einer
allfällig am Ende eines Durchrechnungszeitraumes (31. März) bestehenden Minuszeit nicht geregelt ist, weshalb eine diesbezügliche
Präzisierung des Regelwerkes für erforderlich gehalten wurde.
Diesbezüglich hat das Amt für Personalwesen im Rahmen der Stellungnahme berichtet, dass in einer Sitzung der Abteilungsleitungen des
Stadtmagistrates neuerlich auf die korrekte Einhaltung der Gleitzeitordnung hingewiesen worden sei. Weiters wurde bemerkt, dass die Überwachung der Gleitzeitordnung im Sinne des Kompetenzprofiles zu den
Führungsaufgaben jeder Führungskraft, egal auf welcher Führungsebene, gehöre und damit immanenter Bestandteil der laufenden Innenrevision sei.
Neuevaluierung
Zusammenfassend hat die Kontrollabteilung empfohlen, die den Offizieren der BFI seit 2005 gewährte quantitative Mehrleistungsvergütung
in Bezug auf ihre Anspruchsberechtigung neu zu evaluieren.
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Zl. KA-8252/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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