Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
- S.216
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MA IV nahm den Hinweis der Kontrollabteilung zur Kenntnis und sagte
im Anhörungsverfahren eine künftige Beachtung zu.
8 Vermögens- und Schuldennachweis
Rechtsgrundlage
In Anlehnung an die bundesrechtlichen Vorschriften (VRV) hat die Stadt
Innsbruck gemäß § 71 Abs. 2 IStR der Haushaltsrechnung eine Vermögensrechnung anzuschließen, in welcher der Anfangsbestand, die Veränderungen und der Endstand des Vermögens und der Schulden der
Stadt Innsbruck nachzuweisen sind.
Nach § 73 Abs. 1 IStR hat der Bürgermeister die Jahresrechnung
(Haushalts- und Vermögensrechnung) für das abgelaufene Haushaltsjahr unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen bis Ende Juni
dem GR zur Prüfung und Erledigung vorzulegen. Vor der Vorlage an den
GR ist die Jahresrechnung durch zwei Wochen im Magistrat der Stadt
Innsbruck zur allgemeinen Einsicht aufzulegen. Ergibt die Überprüfung
der Jahresrechnung keinen Anstand, so hat der GR dem Bürgermeister
die Entlastung zu erteilen.
Veröffentlichungspflicht
Die Vermögensrechnung 2017 lag in der Zeit vom 16.05. bis einschließlich 01.06.2018 zur allgemeinen Einsichtnahme auf, demnach der Veröffentlichungspflicht entsprochen worden ist.
Gliederung
Die Gliederung der Aktiv- und Passivposten des Vermögens- und Schuldennachweises der Stadt Innsbruck hat sich an den gemäß § 224 Abs. 2
UGB gesondert auszuweisenden Bilanzposten orientiert und ist somit an
das Unternehmensrecht angeglichen worden.
Den im Anhang zur Vermögens- und Schuldenrechnung 2017 zu entnehmenden Angaben folgend, knüpft der Vermögens- und Schuldennachweis an die Daten des Vorjahres an und wies sämtliche Vermögensgegenstände, Kassenbestände, Rücklagen, Verbindlichkeiten sowie
Rechnungsabgrenzungsposten der Stadt Innsbruck zum Stichtag
31.12.2017 aus.
Immaterielle
Vermögensgegenstände
Unter der Bilanzposition Immaterielle Vermögensgegenstände sind identifizierbare, nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz
erfasst. Durch die im Jahr 2017 erfolgten Zugänge (Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus
abgeleitete Lizenzen) von rd. € 430,2 Tsd. und vorgenommenen Abschreibungen in Höhe von rd.€ 402,8 Tsd. erhöhte sich der Buchwert der
Immateriellen Vermögensgegenstände gegenüber dem Vorjahr um rd.
€ 27,4 Tsd. auf rd. € 1,4 Mio.
Die Zugänge des Jahres 2017 setzten sich im Wesentlichen aus den
Aufwendungen für Individualkomponenten und Change Requests im Zusammenhang mit dem ERP-System „GeOrg“ in Höhe von insgesamt rd.
€ 229,2 Tsd. zusammen. Des Weiteren sind entsprechende Softwareerweiterungen und -anpassungen sowie Lizenzen (bspw. für das Kindergartenverwaltungsprogramm – KIVER, für das Lokale Melderegister –
LMR, für die Bibliotheksverwaltung LITTERA sowie für Oracle Forms and
Reports Proc.) mit einem Wert von rd. € 135,0 Tsd. erworben worden.
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Zl. KA-10555/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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