Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
- S.218
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Stadt Innsbruck seit dem Rechnungsjahr 2009 ein aushaftendes Darlehen mit einem Betrag von rd. € 5,2 Mio. ausgewiesen.
Die am 01.01 und 01.07 eines jeden Jahres fällige Verzinsung ist der
Stadt Innsbruck unaufgefordert zu überweisen. Im Rechnungsjahr 2017
erhielt die Stadt Innsbruck aus diesem Titel – wie im Vorjahr – Einnahmen von insgesamt rd. € 309,4 Tsd. In den vergangenen Jahren wurden
diese Mittel noch im Jahr der Vereinnahmung an die IVB u.a. für die Finanzierung der im Zusammenhang mit dem Regional- und Straßenbahnsystem anfallenden Kosten transferiert.
Die diesjährige Einschau zeigte, dass die Zinserträge auf dem Sachkonto „TIWAG – IKB Anteile“ der voranschlagsunwirksamen Gebarung erfasst, die Geldmittel bis zum Prüfungszeitpunkt Anfang September 2018
jedoch noch keiner Verwendung zugeführt worden sind. Zum Stichtag
10.09.2018 schienen in der voranschlagsunwirksamen Gebarung der
Stadt Innsbruck Einnahmen aus diesem Titel von insgesamt rd. € 464,1
Tsd. auf.
Beteiligungen –
Empfehlung
Unter den Beteiligungen sind im Sinne des § 228 Abs. 1 UGB Anteile an
anderen Unternehmungen ausgewiesen, die „bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch eine dauernde Verbindung zu diesen Unternehmen zu dienen“. Als Beteiligungen gelten Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft mit einem Beteiligungsausmaß von über
20 %.
Bei der Prüfung dieser Bilanzposition stellte die Kontrollabteilung fest,
dass darunter u.a. Anteile an der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG mit
€ 5,0 Mio. oder 50,0 % + 1 Aktie, an der IVB und Stubaitalbahn GmbH
mit € 6,3 Mio. oder 45,0 %, an der Innsbrucker Nordkettenbahnen GmbH
mit rd. € 12,7 Tsd. oder 35,0 %, an der Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft mbH mit € 2,45 Mio. oder 24,5 % und an der Innsbrucker Stadtbau GmbH in Höhe von € 1,8 Mio. oder rd. 49,7 % ausgewiesen worden
sind. Darauf Bezug nehmend hat die Kontrollabteilung angeregt, diese
unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen auszuweisen, wenn
der Stadt Innsbruck unter Berücksichtigung des § 244 Abs. 4 UGB gegenüber den aufgezählten Gesellschaften die Mehrheit der Stimmrechte
oder die Mehrheit der Mitglieder eines Leitungs- oder Aufsichtsorgans
usw. zustehen.
Der diesbezüglichen Stellungnahme folgend werde der Empfehlung der
Kontrollabteilung entsprochen und künftig eine Kategorisierung der städtischen Anteile an Unternehmungen nach § 244 Abs. 4 UGB durchgeführt.
Darüber hinaus waren unter den Beteiligungen die Anteile an der Neue
Heimat Tirol Gemeinnützige WohnungsGmbH mit € 1,0 Mio. und Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GmbH mit € 950,0 Tsd.
oder je 50 %, an der Innsbruck Marketing GmbH mit € 36,75 Tsd. oder
49,0 %, an der innsbruck-tirol sports gmbh (vormals Innsbruck-Tirol
Olympische Jugendspiele 2012 GmbH) mit € 18,0 Tsd. oder 45 %, an
der Tiroler Sozialmärkte – gemeinnützige Lebensmittelversorgungs
GmbH mit € 12,0 Tsd. oder 33,3 % und an der Tiroler Landestheater und
Orchester GmbH Innsbruck mit € 15,75 Tsd. oder 45 % (ordnungsgemäß) erfasst.
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Zl. KA-10555/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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