Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
- S.219
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Wertrechte
Zum Stichtag 31.12.2017 haben die Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens rd. € 1,7 Mio. betragen und blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Unter den Wertrechten des Anlagevermögens sind
Gesellschaftsanteile erfasst, die keine Beteiligung im Sinne der Bestimmungen des UGB darstellen und auch nicht in Wertpapieren verbrieft
sind.
Sonstige
Ausleihungen –
Empfehlung
In den sonstigen Ausleihungen sind Kapitalforderungen bzw. gegenüber
Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sowie an Dritte gewährte
Wohnbau-, Wohnbauförderungs- und Haushaltsgründungsdarlehen mit
einem Betrag von insgesamt rd. € 2,7 Mio. enthalten. Im Vergleich zum
Vorjahr haben sich diese Ausleihungen um rd. € 129,2 Tsd. verringert
und ist dies im Wesentlichen auf die Rückzahlung der Geldschulden zurückzuführen.
Im Hinblick auf die Höhe der zum 31.12.2017 ausgewiesenen Darlehensstände wurde auf bereits in diesem Bericht enthaltene Ausführungen verwiesen. Nach Überprüfung und allfälliger Korrektur der im
„Nachweis über gegebene Darlehen“ ausgewiesenen Endstände sind
diese künftig im Vermögens- und Schuldennachweis in korrekter Höhe
abzubilden.
Weitere Prüfungsfeststellungen –
Empfehlungen
Zu den in diesem Bericht im Hinblick auf den für das Jahr 2017 erstellten
Vermögens- und Schuldennachweis der Stadt Innsbruck bereits getroffenen Feststellungen wurden nachfolgend weitere Anmerkungen vorgenommen:
Die Summe der für das Jahr 2017 im Vermögens- und Schuldennachweis der Stadt Innsbruck abgebildeten Haftungsverhältnisse
stimmte nicht mit der diesbezüglich im Rechnungsabschluss 2017
ausgewiesenen überein.
Die „Wertpapiere und Anteile“ des Umlaufvermögens belaufen sich
den Angaben des Vermögens- und Schuldennachweises der Stadt
Innsbruck zufolge auf insgesamt rd. € 16,8 Mio. Recherchen dazu
haben ergeben, dass diese Vermögensposition aufgrund eines
Formelfehlers um einen Betrag von rd. € 0,5 Mio. zu niedrig dargestellt worden ist. Demzufolge wäre vorgenannter Betrag dem im
Vermögens- und Schuldennachweis der Stadt Innsbruck ausgewiesenen Gemeindekapital von rd. € 171,2 Mio. zuzurechnen.
Auch wurde in Bezug auf die Erläuterungen zu den Wertpapieren
und Anteilen des Umlaufvermögens ein Formelfehler im Zusammenhang mit der Berechnung der Bestandsveränderungen 2017 moniert.
Ebenso stellte die Kontrollabteilung fest, dass die Höhe der in der Bilanz dargestellten Position des Umlaufvermögens „Kassenbestand,
Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten“ von rd. € 26,6 Mio. nicht mit
jener in den darauf Bezug nehmenden Erläuterungen zur Bilanz
übereinstimmt. In der Bilanz ist irrtümlicherweise ein um rd.
€ 2,0 Mio. zu niedriger Wert verbucht worden und ist dieser Umstand
auf einen Eingabefehler zurückzuführen. Auch in diesem Fall wäre
die Höhe des Gemeindekapitals um den soeben erwähnten Betrag
zu korrigieren.
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-10555/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
30