Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.220

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2018
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
 Zudem konstatierte die Kontrollabteilung, dass die Bilanzposition
Ausleihungen an verbundene Unternehmen das der Innsbrucker
Stadtbau GmbH gewährte Darlehen inkludiert. Die Anteile der Stadt
Innsbruck an der Gesellschaft sind hingegen unter den Beteiligungen
und nicht unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen erfasst.
 Des Weiteren zeigte sich, dass der Stand des Mandantenkontos
IISG zum Bilanzstichtag 31.12.2017 in Höhe von rd. € 395,1 Tsd.
einerseits in der Bilanz unter den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und anderseits in den Erläuterungen zur Bilanz
unter den sonstigen Forderungen und Vermögensgegenständen geführt worden ist.
 Letztlich hielt die Kontrollabteilung fest, dass die im Vorjahr vom Amt
für Rechnungswesen annoncierte Umsetzung der wenigen im Rahmen der Plausibilitätsprüfung der Kontrollabteilung betreffend den
Vermögens- und Schuldennachweis 2016 getroffenen Feststellungen nicht vollzogen worden sind. Insbesondere wurden – wie in diesem Bericht auch – Anregungen im Konnex mit der Kategorisierung
der städtischen Anteile an Unternehmungen ausgesprochen.
Den Ausführungen des Anhörungsverfahrens zufolge werde die MA IV
die Prüfungsfeststellungen im Rahmen ihrer Erstellung der Vermögensund Schuldenrechnung für das Jahr 2018 berücksichtigen.
9 Voranschlagsunwirksame Gebarung
Voranschlagsunwirksame Gebarung

Gemäß § 17 Abs. 2 Z 12 VRV ist dem jeweiligen Rechnungsabschluss
ein Nachweis der voranschlagsunwirksamen Gebarung, gegliedert nach
den während des Finanzjahres geführten Konten, anzuschließen.
Im Rahmen der Prüfung des Rechnungsabschlusses 2017 hat die Kontrollabteilung wiederum stichprobenartig Einsicht in Teilbereiche der voranschlagsunwirksamen Gebarung genommen.
Die nachstehend angeführten Kassenreste konnten nach Recherchen
der Kontrollabteilung unter Rücksprache mit den zuständigen Dienststellen verifiziert werden:
Vp.

Bezeichnung

Kassenrest
2017
in €

0/365300

Schadensgutmachung (aus Mieten)

23.488,39

9/365145

Innsbruck Card, Goldenes Dachl

3.467,00

Im Zusammenhang mit der Klärung des Kassenrestes in Höhe von
€ 23.488,39 auf der Kostenstelle des Amtes für Präsidialangelegenheiten
konnte eruiert werden, dass es sich dabei um eine (Rest)-Forderung an
einen ehemaligen Bediensteten der Stadtgemeinde Innsbruck handelt,
der wegen Veruntreuung von Mieteinnahmen vom Landesgericht Innsbruck im Jahr 1990 rechtskräftig verurteilt worden ist, der Stadt Innsbruck
den Betrag in Höhe von damals ATS 834.572,00 (€ 60.650,71) samt Zinsen zu ersetzen. Der Schuldner leistete aufgrund dessen bis zum Jahr
1994 Zahlungen an die Stadt Innsbruck. Weitere Zahlungen blieben in
der Folge trotz Betreibung aus.
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Schadensgutmachung
aus Mieten –
Empfehlung

Zl. KA-10555/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

31