Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
- S.221
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Im Rahmen eines Konkursverfahrens des Schuldners im Jahr 2006 wurde von den Gläubigern der vorgelegte Zahlungsplan mit dem Inhalt angenommen, dass 30 % der anerkannten und festgestellten Forderungen
binnen sieben Jahren in 14 gleichen halbjährlichen Raten zu bezahlen
sind. Der Schuldner hat am 04.11.2015 die letzte Rate an die Stadt Innsbruck überwiesen. Auf Antrag des Amtes für Präsidialangelegenheiten
mit Schreiben vom 30.11.2015 hat der Stadtsenat in seiner Sitzung vom
16.12.2015 den Beschluss gefasst, dass die restliche buchhalterisch
ausgewiesene Forderung in Höhe von € 23.488,39, welche gerichtlich
nicht mehr durchsetzbar ist, als uneinbringlich abgeschrieben wird.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Rechnungswesen, den oben
erwähnten Stadtsenatsbeschluss ehestmöglich umzusetzen und den
noch offenen Betrag (Kassenrest) auszubuchen.
Die betroffene Dienststelle sagte im Anhörungsverfahren die Umsetzung
der Empfehlung der Kontrollabteilung zu.
Innsbruck Card,
Goldenes Dachl –
Empfehlung
Eine weitere Empfehlung betraf die Abrechnungen mit der Innsbruck
Information und Reservierungs GmbH bezüglich der Innsbruck Card für
das Museum Goldenes Dachl.
Im Zuge der Verifizierung des gegenständlichen Kassenrestes von
€ 3.467,00 am betreffenden Konto 365145 stellte sich heraus, dass bei
einer Gegenüberstellung der einzelnen Buchungen und unter Berücksichtigung eines Rechnungsbetrages von € 2.488,50, der am 31.12.2017
als Ausgabe eingebucht und am 18.01.2018 beglichen wurde, ein Kassenrest von € -978,50 verblieb, der bis zum Abschluss der Prüfung nicht
aufgeschlüsselt werden konnte.
In Absprache mit der Leiterin des Referates Rechnungswesen und der
Sachbearbeiterin des Referates Stadtarchiv/Stadtmuseum empfahl die
Kontrollabteilung eine Abstimmung der getätigten Buchungen auf dem
gegenständlichen Konto vorzunehmen, um den Betrag von € -978,50 verifizieren zu können.
Lt. Stellungnahme des Amtes für Finanzverwaltung und Wirtschaft wurde
mit der zuständigen Dienststelle Kontakt aufgenommen und das Konto
abgestimmt, wobei die Verifizierung noch im Detail erfolgen muss.
10 Haftungen der Stadt Innsbruck
Allgemeines
Entsprechend § 17 Abs. 2 Z 8 VRV ist dem Rechnungsabschluss ein
„Nachweis des Standes an Haftungen am Beginn des Finanzjahres, die
Veränderung während des Finanzjahres (Zugänge und Abgänge) und
der Stand am Schluss des Finanzjahres“ anzuschließen.
Haftungsstand
per 31.12.2017
Zum Stichtag 31.12.2017 bestanden gemäß den Angaben im Haftungsnachweis aus Sicht der Stadt Innsbruck Haftungen (Bürge- und Zahlerhaftungen, Ausfallbürgschaften bzw. sonstige Garantien) im betraglichen
Ausmaß von insgesamt € 133.376.160,28. Gegenüber dem Vorjahr
(€ 139.137.685,30) ergab sich ein Rückgang um 4,14 %.
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Zl. KA-10555/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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