Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll_27_02_2014_gsw.pdf
- S.34
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Im Anhörungsverfahren kündigte die BFI an, dass die Kalendermonate
März, April und Mai (2014) zur Evaluierung der anfallenden Mehrdienstzeiten verwendet und abschließend ein Bericht an die Abteilungsleitung vorgelegt werden würde.
Das Amt für Personalwesen sagte zu, die in Rede stehende Mehrleistungsvergütung im Sinne der ausgesprochenen Empfehlung einer
Neubetrachtung zu unterziehen.
Konsumation von
Zeitausgleich bei
Minusstunden
Die Kontrollabteilung hat weiters festgestellt, dass der Offizier für den
vorbeugenden Brandschutz trotz seiner nicht erbrachten Soll-Dienstzeit
im August 2013 Zeitausgleich konsumiert hat. Die Kontrollabteilung
brachte in Erinnerung, dass laut Gleitzeitordnung der Zeitausgleich
zum Erreichen eines ausgeglichenen Gleitzeitsaldos dient und naturgemäß ein entsprechendes Zeitguthaben voraussetzt.
Die Kontrollabteilung empfahl eine rigorose Handhabung der in der
Gleitzeitordnung festgelegten Rahmenbedingungen.
Im Anhörungsverfahren teilte der Kommandant der BFI mit, dass nach
Rücksprache mit den Mitarbeitern, die derzeit einen Minusstand vorweisen (Ausbildungsoffizier und Offizier des vorbeugenden Brandschutzes) angewiesen worden sei, dass diese Minusstände zu bereinigen seien. In Zukunft würden keine über 10 Stunden hinausgehenden
Minuszeiten akzeptiert werden, solange es keine anderen Vorgaben
seitens des Personalamtes gäbe.
Das Amt für Personalwesen verwies wiederum auf die Kompetenzen
und Aufgaben im Rahmen der Leitungsfunktion hin.
Mehrleistungsvergütung
Dienstleiter
Den (insgesamt vier) in der Funktion eines Dienstleiters tätigen Bediensteten der BFI ist seit 01.01.2006 eine Mehrleistungsvergütung für
quantitative Mehrleistungen zuerkannt. Sie betrug anfänglich € 200,00
monatlich und ist aufgrund der inzwischen laufend erfolgten Wertanpassungen auf € 228,87 monatlich angewachsen.
In der damaligen Antragstellung wurde argumentiert, dass sich sowohl
durch die Umstellung des Dienstplanmodells auf das Poolsystem als
auch aufgrund der begleitenden Neueinteilung der Aufgabengebiete
zwischen Offizieren und Dienstleitern für die Dienstleiter eine quantitative Mehrleistung ergeben habe, welche u.a. aus dem Arbeitsaufwand
im Zusammenhang mit der Diensteinteilung (Krankmeldungen und
Zeitausgleichsführung mit nachfolgender Umstrukturierung der Einsatzmannschaft, Einteilung der Brandsicherheitswachdienste, zentrale
Ansprechperson für die FF etc.), der neuen monatlichen Dienstbuchführung, der neuen Ausbildungsdokumentation sowie der Einteilung der
Mannschaft zur Ausbildung resultiere.
Diese Mehrleistung könne in der 24-stündigen Dienstschicht nicht innerhalb der normalen Arbeitszeit bewerkstelligt werden und müsse
daher insbesondere auch an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen
geleistet werden. Seitens des Branddirektors wurde damals der durchschnittliche Zeitaufwand hierfür mit täglich vier Stunden beziffert, was
bei durchschnittlich 9 Dienstschichten eine Mehrleistung der Dienstleiter von 36 Stunden pro Monat bedeute.
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Zl. KA-8252/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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